Bonn. Deutsche Post DHL erhebt seit dem 1. März 2018 bei der Zustellung beziehungsweise Ausgabe von Import-Sendungen mit Zollentgelten eine sogenannte Auslagepauschale in Höhe von sechs Euro inklusive Mehrwertsteuer. Diese muss der Empfänger zahlten, teilte der Logistikkonzern am Mittwoch mit.
Aufgrund zollrechtlicher Bestimmungen müssen für Brief- und Paketsendungen aus Nicht-EU-Ländern, sofern sie Waren enthalten und bestimmte Wertfreigrenzen überschreiten, Einfuhrumsatzsteuer und gegebenenfalls Zollgebühren entrichtet werden. Die Deutsche Post DHL verauslagt die fälligen Gebühren und zieht diese bei Zustellung vom Empfänger ein.
Für entstandene Kosten aus der Zollbearbeitung und Vorauslage der Zollgebühren erhob der Konzern, im Gegensatz zu vielen anderen Postgesellschaften und Logistikdienstleistern, bislang kein Entgelt. Aufgrund des intensiven Wettbewerbs im grenzüberschreitenden E-Commerce zieht die Deutsche Post DHL mit der Einführung dieser Auslagepauschale nun nach und liegt mit dem Betrag von sechs Euro nach eigenen Angaben unter dem europäischen Durchschnittspreis für diese Gebühren. (ag)
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