Frankfurt/Main. Die Deutsche Bahn Netz (DB Netz) ist gesetzlich verpflichtet, Bürgern Umweltinformationen zukommen zu lassen. Das berichtet die "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht" unter Berufung auf einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt.
Zwar handele es sich hier nicht um eine Behörde. Aber auch in privater Rechtsform tätige Organisationen seien dann an das sogenannte Umweltinformationsgesetz gebunden, wenn sie öffentliche Aufgaben wahrnehmen. (Aktenzeichen: 7 K 634/10).
Das Gericht gab mit seinem Beschluss einem Bürger Recht. Er hatte sich zunächst vergeblich bei der DB Netz um Umweltinformationen zum City-Tunnel Leipzig bemüht. Dabei berief er sich auf das Umweltinformationsgesetz. Zu den Umweltinformationen zählen beispielsweise Angaben über den Zustand von Luft und Atmosphäre sowie über Wasser, Boden, Landschaft oder Stoffen. Auch Angaben zu Energie, Lärm und Strahlung sowie zu Abfällen aller Art und Emissionen werden dazugerechnet.
Die DB Netz bezweifelte, an das Gesetz gebunden zu sein. Das Verwaltungsgericht sah die Sache anders. Die DB Netz versorge die Bevölkerung mit Verkehrsdienstleistungen. Dabei habe ihre Tätigkeit auch Auswirkungen auf die Umwelt, da das Schienennetz beispielsweise zu Veränderungen des Boden- und Landschaftsbildes führe, aber auch Fauna und Flora beeinflusse sowie eine Lärmquelle für Menschen darstelle. (dpa)
Andé Gruszkowski