München. Im Interview mit der VerkehrsRundschau übt der Präsident des Bundesverbandes Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL), Jochen Quick, heftige Kritik an der Ausgestaltung des Mindestlohngesetzes in Deutschland. Er sieht in der überzogenen Auftraggeberhaftung einen „Affront“ gegen die Wirtschaft: „Aufgrund eines Generalverdachts werden alle Auftraggeber in Haftung genommen“, beklagt der BWVL-Präsident und Unternehmer.
Bürokratische Belastungen und viele Unklarheiten bei der Anwendung des Gesetzes sieht BWVL-Hauptgeschäftsführer Christian Labrot: „Wir wissen zum Beispiel nicht, welche Lohnbestandteile auf den Mindestlohn angerechnet werden dürfen“, führt Labrot als Beispiel an. Ungeklärt sei die Frage, wie Bereitschaftszeiten des Lkw-Fahrers zu werten seien. Diese, so erklärt der BWVL-Hauptgeschäftsführer, stellten laut Paragraf 21 a Arbeitszeitgesetz keine Arbeitszeit dar und müssten eigentlich nicht nach Mindestlohn bezahlt werden. „Hier muss Rechtsklarheit für die Wirtschaft geschaffen werden“, fordert Labrot. Selbst bei Gesprächen mit Vertretern des Arbeitsministeriums erhalte man auf solche Fragen keine Antwort, kritisieren die beiden BWVL-Repräsentanten. Weitere Themen im VerkehrsRundschau-Interview waren neben dem Mindestlohn die Zukunft der Lkw-Maut, die Mautharmonisierung und die schwarz-rote Verkehrspolitik. Außerdem: Ein Ausblick auf ein wichtiges Jubiläum für den Verband: Der BWVL wird 60. (diwi)
Das vollständige Interview mit Jochen Quick und Christian Labrot erscheint in Ausgabe 21 der Verkehrsrundschau am Freitag 22. Mai 2015. Online- und Premium-Abonnenten können das Interview bereits am Donnerstag als E-Paper lesen.