Brüssel. Mit neuen Leitlinien für Grenzkontrollen will die EU-Kommission in der Coronakrise den freien Warenverkehr im europäischen Binnenmarkt sicherstellen. „Wir müssen außergewöhnliche Maßnahmen ergreifen, um die Gesundheit unserer Bürger zu schützen“, sagte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen laut Mitteilung am Montag in Brüssel. „Aber lasst uns sicherstellen, dass Waren und notwendige Dienste weiter in unserem Binnenmarkt fließen können. Nur so lässt sich eine Knappheit von Lebensmitteln oder medizinischer Ausrüstung vermeiden.“
EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen sagte in Brüssel, es gehe darum, einen Mangel an medizinischer Ausrüstung oder Lebensmitteln zu verhindern. Ihr Chefsprecher Eric Mamer erklärte, das Coronavirus sei mittlerweile in sämtlichen Mitgliedstaaten angekommen. „Deshalb ist die Schließung der Grenzen nicht notwendigerweise die beste Methode, um die Ausbreitung einzudämmen.“ Entsprechend heißt es in den Leitlinien, für Gesundheitstests aller Einreisenden in einen Mitgliedstaat sei die formelle Einführung interner Grenzkontrollen nicht nötig.
Schutz der Gesundheit steht im Fokus
In einer „extrem kritischen Situation“ könne ein EU-Land aber Grenzkontrollen gegen das Risiko einer ansteckenden Krankheit auch innerhalb der normalerweise kontrollfreien Schengenzone wieder einführen. Wer bei der Einreise ersichtlich krank sei, solle nicht zurückgewiesen, sondern in medizinische Behandlung genommen werden.
Im ersten Punkt der Leitlinien mahnt die Kommission unmissverständlich: „Der Transport- und Verkehrssektor ist eine wesentliche Voraussetzung für die wirtschaftlichen Abläufe. Gemeinsames und abgestimmtes Vorgehen ist unerlässlich.“ Die Kommission stellte ihre Leitlinien den Gesundheits- und Innenministern der 27 EU-Staaten bei ihrer ersten gemeinsamen Videokonferenz am Montag vor.
EU fordert eigene Fahrspuren für Lkw
Ganz allgemein sollten Kontrollmaßnahmen nicht zu einer ernsthaften Störung der Lieferketten, der wesentlichen Dienstleistungen von allgemeinem Interesse und der Volkswirtschaften und der EU-Wirtschaft insgesamt führen. Die Mitgliedstaaten sollten für den Güterverkehr prioritäre Fahrspuren ausweisen.
Ebenso sei die sichere Bewegungsmöglichkeit von Transportarbeitern, einschließlich Lkw- und Zugfahrern, Piloten und Flugzeugbesatzungen, ein Schlüsselfaktor, um eine angemessene Bewegungsmöglichkeit von Gütern und wichtigem Personal zu gewährleisten, heißt es in den EU-Leitlinien.
Für Waren, die sich rechtmäßig im EU-Binnenmarkt bewegen, sollten keine zusätzlichen Zertifizierungen vorgeschrieben werden. Laut der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit gibt es keine Hinweise darauf, dass Lebensmittel eine Quelle oder eine Übertragungsquelle für COVID-19 sind. (dpa/ag)
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