Schanghai: Der chinesische Staatsrat hat laut Reuters seine Auflagen für die Shanghai Free Trade Zone (FTZ) erleichtert, um dringend benötigte ausländische Firmen anzulocken. In der Freihandelszone können bis zu 10.000 Unternehmen den Betrieb aufnehmen. Doch bisher beläuft sich der Anteil ausländischer Unternehmen auf nur zwölf Prozent. Wenn man Firmen aus Hong Kong und Taiwan abzieht, sinkt der Anteil sogar auf nur rund sechs Prozent (643 Unternehmen).
Die Änderungen der Beschränkungen bezieht sich auf Besitzrechte und andere Regulierungen für Unternehmen in mehr als zwei Dutzend Bereichen von Schwermaschinenbau bis zum Handel mit Exportgütern. Auslandsunternehmen, die sich in der FTZ niedergelassen haben, können erstmals hundertprozentige Tochtergesellschaften im Bereich Motorradproduktion, Konstruktion von Teilen für Flugmotoren, Fertigung und Instandhaltung gründen. Hundertprozentige Auslandsgesellschaften für Eisenbahnbrückenbau und Ausrüstungen von Eisenbahnstationen können ebenfalls Zweigstellen etablieren. Zudem wurden die Beschränkungen für Firmeneigner im Bereich Exportgüter (Baumwolle, Zucker, Salz und Speiseöl) gelockert. Ausländische Seefrachtspediteure können nun 51 Prozent an Joint Ventures mit chinesischen Unternehmen besitzen.
Die Freihandelszone hatte stark an Anziehung verloren, da viele der sogenannten Ausnahmeregelungen im ganzen Land ohnehin üblich geworden sind. (rup)