Bonn. Am 11. und 12. September hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls in einer bundesweiten Schwerpunktprüfung das Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe kontrolliert. Diese Überprüfungen haben zur Einleitung von 66 Ermittlungsverfahren gegen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geführt.
Festgestellt wurden hauptsächlich Verstöße gegen ausländerrechtliche Vorschriften sowie sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten. Die Zöllner verfolgen bundesweit zudem in mehr als 2000 Fällen Hinweise auf Mindestlohnunterschreitungen, sozialversicherungsrechtliche Meldeverstöße, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen und die illegale Ausländerbeschäftigung.
Mindestlohn gilt auch für ausländische Fahrer und Firmen
Im Fokus der Kontrolle standen die Fahrer von Lastkraftwagen und Kleintransportern. 2600 Zöllnerinnen und Zöllner haben dafür rund 13.000 sowohl in- als auch ausländische Fahrer nach ihren Arbeitsverhältnissen befragt.
Der Zoll wies darauf hin, dass auch ausländische Unternehmen den Mindestlohn von 8,84 pro Stunde bei Fahrten durch Deutschland zu zahlen haben. Bei Verstößen werden für die Firmen Bußgelder in Höhe von bis zu 30.000 Euro fällig. Mehrere EU-Staaten hatten sich vergangenes Jahr bei der EU-Kommission über die deutsche Mindestlohnregelung beschwert, die für ausländische Speditionsunternehmen einen enormen Verwaltungsaufwand bedeuteten. (dpa/jt)