Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich sollen deutlich beschleunigt und die EU-Richtlinie über die Straffung von Maßnahmen zur Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes in deutsches Recht umgesetzt werden. Der Verkehrsausschuss erteilte dem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung in geänderter Fassung grünes Licht, was der Bundestag in einem Update mitteilte. Dieser wird die Gesetzesvorlage am Freitag, 20. Oktober, in zweiter und dritter Lesung beraten und abstimmen.
Mit dem Gesetz soll unter anderem das Schienennetz schneller ausgebaut werden. Dafür werden für besonders wichtige Schienenprojekte das „überragende öffentliche Interesse“ sowie einfachere Regeln beim Artenschutz festgeschrieben. Auch beim Autobahnnetz soll unter Beteiligung der Bundesländer das „überragende öffentliche Interesse“ festgeschrieben werden können. Zudem soll die Genehmigungspflicht für Brücken, die im Zuge der Sanierung erweitert werden, gänzlich entfallen, ebenso wie die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Durch einfachere Zustimmungsverfahren der Straßenverkehrsbehörde sollen Windkraftanlagen schneller entlang von Autobahnen gebaut werden können. Außerdem sollen Photovoltaikanlagen mit gebaut werden können. Darüber hinaus sollen die Planungs- und Genehmigungsverfahren bei Schienen- und Straßenprojekten zukünftig vollständig digital durchgeführt werden. Für Verkehrsprojekte, die zum Kernnetz der Transeuropäischen Netze (TEN) gehören, wird erstmals eine Genehmigungsfrist von vier Jahren eingeführt.