Berlin. Die Bundesregierung fördert nach eigener Aussage den Bau und Betrieb von Vorrichtungen, mit denen Lkw-Fahrer die Planen ihrer Anhänger von Schnee und Eis befreien können. Dies erfolgt ausschließlich, indem sie auf den bundeseigenen Rastanlagen die für solche Eisfreigerüste benötigten Flächen kostenlos zur Verfügung stellt, berichtet der Newsdienst „Heute im Bundestag“, der sich dabei auf die Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen an die Bundesregierung bezieht. Gelder für den Bau und den Betrieb solcher Anlagen werden hingegen nicht zur Verfügung gestellt.
An welchen Rastplätzen die Anlagen bereits zur Verfügung stehen, bleibt ebenfalls offen. „Eine Auflistung aller Standorte liegt der Bundesregierung nicht vor“, heißt es in dem Schreiben. Eine Reaktion, die bei den Grünen für Verwunderung sorgt - so sei doch öffentlich eine Auflistung von Räumstationen in Deutschland, Österreich und Polen online unter https://www.dvr.de/download/raeumstationen201819.xls zugänglich. Diese Analyse zeige allerdings auch, dass nur in 12 von 16 Bundesländern überhaupt entsprechende Anlagen erreichtet wurden und öffentlich zugänglich seien, äußerte sich ein Sprecher der Partei gegenüber der VerkehrsRundschau.
Für Irritierung sorgt bei den Grünen auch, dass die Bundesregierung keinen Bedarf zur Errichtung von Schnee/Eisfreigerüsten in Deutschland identifiziere. Auch dies überrasche, denn unabhängige Experten, wie der Bautzener Polizist Martin Hottinger, bezifferten den Bedarf auf mindestens 500 Räumstationen entlang des Bundesfernstraßennetzes, führte der Sprecher an.
„Die Bundesregierung muss die Errichtung von öffentlich zugänglichen Schneeräumgerüsten fördern. Ohne diese Gerüste können Lkw-Fahrer die Schneemassen auf den Dächern ihrer Trucks oft nur teilweise beräumen”, hatte Stephan Kühn, Sprecher für Verkehrspolitik der Grünen-Bundestagsfraktion, bereits in der vergangenen Woche gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung betont. Auf wackeligen Leitern würden sich die Lkw-Fahrer im Winter regelmäßig in Gefahr begeben. Die entsprechenden Gerüste seien hingegen nicht teuer, verbesserten aber spürbar die Verkehrssicherheit in den Wintermonaten - und Unfälle mit Eisplatten müssten in Deutschland nicht sein, machte er deutlich.
Fahrer in der Verantwortung
In ihrer Ausarbeitung auf die Anfrage betont die Bundesregierung nachdrücklich, dass laut Straßenverkehrsordnung (StVO) der Fahrer selbst für die Beseitigung von Eisplatten auf dem Dach oder der Dachplane verantwortlich ist. Derjenige, der ein Fahrzeug führt, habe dafür zu sorgen, dass Fahrzeug, Ladung und Besetzung vorschriftsmäßig sind und die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch Ladung oder Besetzung nicht leidet, heißt es weiter. Entsprechend handele es sich „nicht um eine Aufgabe des Straßenbaulastträgers“, schreibt die Regierung.
Will ein Güterkraftverkehrsunternehmen mit schweren Nutzfahrzeugen Systeme zur Schnee- und Eisräumung nutzen, besteht die Möglichkeit, dies über ein De-Minimis-Programm fördern zu lassen. Zu den förderfähigen Sicherheitseinrichtungen gehören unter anderem Dachplanenhubvorrichtungen. (sno)