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Bund fördert Einbau von Lkw-Abbiegeassistenten

17.01.2019 13:25 Uhr
Lkw-Abbiegeassistent, Edeka
Begleitend zur Aktion Abbiegeassistent, die das Bundesverkehrsministerium im Juli 2018 gestartet hat, gibt es jetzt ein entsprechendes Förderprogramm
© Foto: obs/Edeka

Die freiwillige Aus- und Nachrüstung mit den Sicherheitssystemen bezuschusst das Bundesamt für Güterverkehr ab dem 21. Januar 2019 mit bis zu 1500 Euro pro Maßnahme.

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Berlin. Das Bundesverkehrsministerium hat ein Förderprogramm für die freiwillige Aus- und Nachrüstung von Nutzfahrzeugen ab 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht mit Abbiegeassistenten aufgelegt. Es soll helfen, mehr Lkw mit diesem Sicherheitssystem auszustatten und die Zahl der schweren Unfälle mit Radfahrern und Fußgängern zu reduzieren. Das neue Förderprogramm hat ein Volumen von fünf Millionen Euro pro Jahr und gilt voraussichtlich fünf Jahre. Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) teilt das Geld zu, bis die verfügbaren Haushausmittel im entsprechenden Fördertopf aufgebraucht sind.

Rahmenbedingungen der Förderung

Eigentümer und Halter, Leasingnehmer und Mieter von in Deutschland zugelassenen Lkw können zwischen dem 21. Januar und 15. Oktober 2019 Anträge für eine anteilige Finanzierung beim Bundesamt für Güterverkehr stellen. Das Verfahren läuft über das E-Service-Portal der Behörde und ist vergleichbar mit dem der anderen Förderprogramme für das Güterverkehrsgewerbe. Einen Zuschuss gibt der Staat bei der Nachrüstung von Kraftfahrzeugen zu den System- und externe Einbaukosten sowie bei der Ausrüstung von Neufahrzeugen zu den Systemkosten. Die Zuwendung beträgt höchstens 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 1500 Euro je Einzelmaßnahme.

Pro Antragsteller sind grundsätzlich maximal zehn Einzelmaßnahmen im Jahr förderfähig. Ausnahmen sind in der Förderrichtlinie geregelt. Maßnahmen für den Einbau von Abbiegeassistenzsystemen sind nur förderfähig, wenn mit ihnen vor Antragstellung noch nicht begonnen worden ist. Als Maßnahmenbeginn gilt bereits der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Kauf-, Leasing- oder Mietvertrags.

Anforderungen an Abbiegeassistenten

Das technische System muss per Warnton und/oder Warnleuchte auf nahe Radfahrer hinweisen, die sich rechts vom Fahrzeug befinden und die bei einem beginnenden Abbiegevorgang gefährdet werden würden. Ein Kamera-Monitor-System, das nicht per Warnton und/oder Warnleuchte auf eine mögliche Gefahr hinweist, ist kein Abbiegeassistenzsystem im Sinne der Förderrichtlinie. Vorschriften zur Auswahl bestimmter Hersteller macht der Bund nicht.

Der Einbau des Systems muss so vorgenommen werden, dass der Fahrer es nicht abschalten kann. Die genauen technischen Anforderungen des Bundes – zum Beispiel zum Auslösen des Signals und zur Objekterkennung –, sind im Anhang zur Förderrichtlinie genau beschrieben.

Fristen für geförderte Unternehmer

Ein Lkw muss innerhalb eines Zeitraums von fünf Monaten ab Zugang des Zuwendungsbescheids mit dem förderfähigen Abbiegeassistenten aus- oder nachgerüstet sein. Dies schließt insbesondere die technische Abnahme des Einbaus und die Bezahlung mit ein. Unternehmen, die bereits jetzt absehen können, dass sie diese Frist nicht einhalten können, sollten ihren Antrag zu einem späteren Zeitpunkt stellen, rät das BAG. Zwei Monaten nach Ablauf des Bewilligungszeitraums müssen Unternehmen auf dem elektronischen Weg entsprechende Verwendungsnachweise beim BAG einreichen.

Wichtig: Das BAG fördert ausschließlich zertifizierte Systeme. Darüber hinaus gibt es eine Zweckbindungsfrist von zwei Jahren. Sie beginnt im Falle der Ausrüstung von Neufahrzeugen im Zeitpunkt der Inbetriebnahme durch den Antragsteller, im Falle der Nachrüstung von Fahrzeugen mit der Abnahme des Einbaus des Abbiegeassistenzsystems. Wer einen Abbiegeassistenten innerhalb dieser Zeitspanne abschaltet, ausbaut oder verkauft, muss dies dem BAG melden und läuft Gefahr, die Förderung zurückzahlen zu müssen.

Die Förderung auf einen Blick

  • Gegenstand: Abbiegeassistenten mit akustischem und/oder optischem Warnsignal
  • Antragszeitraum: 21. Januar bis 15. Oktober 2019
  • Subventionsumfang: Bis zu 80 Prozent der Aus- und Nachrüstkosten, maximal 1500 Euro pro Maßnahme
  • Berechtigt: Unternehmen mit Nutzfahrzeugen ab 3,5 Tonnen zGG
  • Zuständig: Bundesamt für Güterverkehr

(ag)

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