Berlin. Mit zusätzlichen Kampagnen und einer Überarbeitung des Bußgeldkataloges will die Bundesregierung die Verkehrssicherheit auf deutschen Straßen erhöhen. Das kündigte Dorothee Bär, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesverkehrsminister, am Mittwoch vor dem Verkehrsausschuss an. Neben der schon im Jahr 2016 angelaufenen Kampagne "Vorsicht Sekundenschlaf" sei in diesem Jahr einen Kampagne für mehr gegenseitige Rücksichtnahme im Straßenverkehr geplant, sagte Bär.
Untersucht werde im Verkehrsministerium auch, ob die sogenannte Sektion Control Methode in Deutschland breite Anwendung finden sollte, bei der an verschiedenen Kontrollpunkten die Durchschnittgeschwindigkeit der erfassten Fahrzeuge ermittelt wird. Geplant ist laut Bär auch eine Überarbeitung des Bußgeldkatalogs. Dabei solle es nicht nur um eine Sanktionierung der unerlaubten Handynutzung am Steuer gehen. Vielmehr wolle man eine Neuregelung schaffen, die technikneutral ist und sämtliche Geräte der Unterhaltungselektronik erfasst. Gänzlich verboten werden soll die Nutzung einer Videobrille. Bär sagte vor den Abgeordneten, die Ressortabstimmung darüber sei bereits abgeschlossen. Ein Verordnungsentwurf soll in Kürze vorgelegt werden.
Bis 2020 40 Prozent weniger Verkehrstote als Ziel
Hintergrund der Bemühungen war der Unfallverhütungsbericht Straßenverkehr 2014/2015 der Bundesregierung , laut dem 2015 im Vergleich zum Jahr 2011 ein Rückgang der Verkehrstoten um etwa 14 Prozent zu verzeichnen ist. Ziel des 2011 aufgelegten Verkehrssicherheitsprogramms ist eine Reduzierung der Verkehrstoten bis 2020 um 40 Prozent.
Der derzeitige Trend reiche nicht aus, um dieses Ziel zu erreichen, betonten Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Unter anderem müssten die Strafen für Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung deutlich erhöht werden.
Für eine Null-Promille-Regelung im Straßenverkehr sprach sich die Linksfraktion aus. Gleichzeitig unterstütze seine Fraktion eine Ausweitung der Geschwindigkeitsbegrenzungen, wobei dafür gesorgt werden müsse, dass der Vollzug gewährleistet sei. (sno)