Berlin. Die Bundesregierung hat sich auf Regelungen für Diesel-Fahrverbote geeinigt und will sie in dieser Woche im Kabinett auf den Weg bringen. Wie das Presseamt am Dienstag mitteilte, steht die Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes am Donnerstag auf der Tagesordnung der Ministerinnen und Minister. Eigentlich war dies schon für die vergangene Woche geplant, Umwelt- und Verkehrsministerium hatten aber um Details zu Fahrverbotsausnahmen für Berufsfahrzeuge gestritten. Die Gesetzesänderung soll Rechtssicherheit schaffen, wenn Kommunen ein Fahrverbot für ältere Diesel-Fahrzeuge einführen, um die Luftverschmutzung zu senken.
Die schwarz-rote Koalition hatte sich Anfang Oktober darauf geeinigt, in Städten mit relativ geringen Überschreitungen des Grenzwerts für gesundheitsschädliche Stickoxide Diesel-Fahrverbote für „in der Regel“ nicht verhältnismäßig zu erklären, weil andere Maßnahmen ausreichten, um den Grenzwert einzuhalten. Der Grenzwert liegt bei 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft, in Städten mit Höchstwerten von bis zu 50 Mikrogramm soll es keine Fahrverbote geben. Allerdings könnten Kommunen weiter frei entscheiden.
Ausnahmen für bestimmte Diesel-Fahrzeuge
Zudem sollte über die Änderung des Gesetzes festgeschrieben werden, dass Diesel-Fahrzeuge der Abgasnormen Euro 4 und Euro 5 von Fahrverboten ausgenommen werden, falls sie im Alltag nicht mehr als 270 Milligramm Stickstoffdioxid pro Kilometer ausstoßen – etwa dann, wenn sie mit zusätzlichen Katalysatoren nachgerüstet wurden. Euro-6-Diesel sollen ebenfalls ausgenommen sein, unabhängig von ihrem Stickoxid-Ausstoß.
Meist fast das Bundeskabinett seine Beschlüsse mittwochs. In dieser Woche ziehen die Mitglieder sich an dem Tag zu einer zweitägigen Klausurtagung zum Thema Digitalisierung nach Potsdam zurück. (dpa/ag)