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Bundesrechnungshof fordert Überarbeitung von De-Minimis-Programm

03.12.2014 11:08 Uhr
Bundesrechnungshof fordert Überarbeitung von De-Minimis-Programm
Rechnungshofpräsident Kay Scheller bemängelt Rahmenbedingungen für De-Minimis-Förderung
© Foto: Picture Alliance/dpa/Jörg Carstensen

Die Rechnungsprüfer halten die Förderung des Güterverkehrsgewerbes unter den jetzigen Bedingungen für haushaltsrechtlich unzulässig.

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Berlin. Der Bundesrechnungshof (BRH) verlangt vom Bundesverkehrsministerium eine Überarbeitung der De-Minimis-Programme, da diese nicht ausreichend an den Förderzielen ausgerichtet seien. Im Jahresbericht der Behörde heißt es, mit De-Minimis würden „viele Maßnahmen gefördert, die ohnehin durchgeführt worden wären“. So würden beispielsweise gesetzlich vorgeschriebenes Zubehör für LKW, wie Hilfsmittel zur Ladungssicherung und Leuchtmittel finanziert. Über das Aus- und Weiterbildungsprogramm bezuschusse der Bund Maßnahmen, die LKW-Fahrer nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz verbindlich durchzuführen hätten. Im Ergebnis habe ein sehr großer Teil der Zuschüsse keinen Anreiz geschaffen, um gesetzliche Förderziele zu verwirklichen, schreiben die Rechnungsprüfer und kommen zu dem Schluss: „Das ist haushaltsrechtlich unzulässig“.

Dementsprechend hat der BRH das Bundesverkehrsministerium aufgefordert, die Programme zu überarbeiten. Nach Darstellung des BRH hat das Bundesverkehrsministerium in den Jahren 2009 bis 2012 für die Programme 919 Millionen Euro ausgegeben. Außerdem verlangt der BRH mehr Kostentransparenz bei der Verkehrsinfrastrukturplanung des Bundes. Die Kostenentwicklung von Projekten könne auf Basis der vorliegenden Informationen „häufig nicht nachvollzogen werden“, kritisierte Rechnungshofpräsident Kay Scheller. Das Investitionsbudget für den Verkehrssektor habe im vergangenen Jahr zehn Milliarden Euro betragen und sei damit so hoch wie in keinem anderen Haushaltsbereich des Bundes. „Gerade hier fehlt es aber an Transparenz.“ Das wiederum schränke die Kontrollrechte des Parlaments ein, bei dem die Haushaltskompetenz liegt. (jök)

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