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Bundesrat stimmt Verbot lauter Güterwagen zu

10.02.2017 15:59 Uhr
Bundesrat stimmt Verbot lauter Güterwagen zu
Die Bundesländer begrüßen die Absicht der Bundesregierung, laute Güterwagen ab Dezember 2020 zu verbieten
© Foto: Picture Alliance/dpa/Stephanie Pilick

Auf Initiative von Hessen fordert die Länderkammer, Ausnahmen von diesem Verbot auf ein Minimum zu beschränken und mit deutlich höheren Trassenpreisen zu sanktionieren.

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Berlin. Der Bundesrat hat am Freitag grünes Licht für ein Verbot lauter Güterwagen ab Dezember 2020 gegeben, das die Bundesregierung vorgeschlagen hat. Wie Hessens Verkehrsminister Tarek Al-Wazir am Freitag mitteilte, stimmte die Länderkammer dem Schienenlärmschutzgesetz des Bundes zu. „Auf hessische Initiative fordern die Länder zudem, die Ausnahmen von diesem Verbot auf ein Minimum zu beschränken und zudem deutlich höhere Trassenpreisen für die ausnahmsweise erlaubten verlangsamten Züge mit lauten Wagen vorzusehen, um Einschränkungen der Transportkapazitäten auf den Hauptgüterstrecken zu vermeiden. „Damit werden  wirksame Anreize gesetzt, um auch die nach 2020 verbleibenden lauten Güterzüge umzurüsten oder aus dem Markt zu nehmen. Lärm darf sich nicht lohnen.“  

Das Schienenlärmschutzgesetz untersagt von Ende 2020 an den Betrieb lauter Güterwaggons. Ausnahmen sind möglich für langsame Züge oder wenn die Gleise weit von Siedlungen entfernt sind. Bei Verstößen können für die betroffenen Abschnitte Tempobeschränkungen oder nächtliche Fahrverbote verhängt werden. Die Schiene ist ein umweltfreundlicher Verkehrsträger“, sagte Hessen Verkehrsminister. „Wenn wir unsere Mobilität nachhaltig gewährleisten wollen, muss sie einen deutlich höheren Anteil am Gütertransport übernehmen als bisher. Doch das darf nicht zu Lasten der Anwohner von Schienenstrecken gehen.“ Als Beispiel nannte Al-Wazir das Mittelrheintal. „Mit Rücksicht auf die unzumutbare Situation dort fordert Hessen schon seit Jahren Betriebsbeschränkungen für laute Güterwagen.“

Die Empfehlungen der zuständigen Ausschüsse des Bundesrates zum Gesetzentwurf der Bundesregierung gehen nun an den Bundestag, der über das Verbot lauter Güterwagen beraten muss. (ag)

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