In seiner Sitzung am Freitag, 28. Oktober hat sich der Bundesrat dafür ausgesprochen, die Unternehmenshilfen zur Bewältigung gestiegener Energiepreiskosten auszuweiten und dabei insbesondere kleine und mittlere Betriebe einzubeziehen. Auf Anregung der Stadtstaaten Bremen und Berlin fasst die Länderkammer eine entsprechende Entschließung, die sich an die Bundesregierung richtet und in der auf einige Punkte bei der Überarbeitung der laufenden bzw. angekündigten Unterstützungsprogramme hingewiesen wird.
Erforderlich sei insbesondere, den Kreis der antragberechtigten Unternehmen im so genannten Energiekostendämpfungsprogramm deutlich auszuweiten. Aktuelle Beschränkungen auf Unternehmen, die unter die Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen fallen, sollten laut Bundesrat „aufgehoben, formale Hürden in den Anträgen für kleine und mittlere Unternehmen verringert, die Antragsfrist verlängert werden“, so die Forderung.
Die Bundesregierung müsse den Rahmen der EU-Beihilfen voll ausschöpfen, heißt es in der Erklärung des Bundesrates. Auf EU-Ebene soll sich die Bundesregierung zudem für die zeitnahe Verlängerung des bis Ende 2022 befristeten EU-Krisenrahmens bis mindestens zum Ende des nächsten Jahres einsetzen. Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet auch, wann sie sich mit dem Appell des Bundesrates befasst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht. (tb)