Bonn. Das Bundeskartellamt hat den Erwerb von rund 450 Kaiser’s Tengelmann Filialen durch Edeka untersagt. Das Vorhaben hätte nach Auffassung des Amtes zu einer erheblichen Verschlechterung der Wettbewerbsbedingungen auf zahlreichen ohnehin stark konzentrierten regionalen Märkten und Stadtbezirken im Großraum Berlin, in München und Oberbayern sowie in Nordrhein-Westfalen geführt. Das teilten die Kartellwächter am Mittwoch mit.
Außerdem wäre durch eine Übernahme die Auswahl- und Ausweichmöglichkeiten der Verbraucher vor Ort eingeschränkt was Spielräume für Preiserhöhungen eröffnen hätte.
Das Kartellamt weist ferner darauf hin, dass es auch im Bereich der Beschaffung wettbewerbliche Probleme geben könnte. Den Herstellern von Markenartikeln würde nach einer Fusion ein bedeutsamer unabhängiger Abnehmer nicht mehr zur Verfügung stehen. Die bei der Beschaffung insbesondere von Markenartikeln ohne-hin schon große Verhandlungsmacht der Spitzengruppe bestehend aus Edeka, REWE und der Schwarz-Gruppe mit Kaufland und Lidl gegenüber ihren Wettbewerbern würde weiter steigen.
Die von den Beteiligten Parteien vorgelegten Kompromissvorschläge waren laut Kartellamt nicht ausreichend. Die Untersagung ist noch nicht rechtskräftig. Es wird erwartet, dass die betroffenen Unternehmen beim Oberlandesgericht Düsseldorf Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen. (diwi)