Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Planungen zur Weservertiefung für rechtswidrig erklärt. Der Beschluss zur Planfeststellung verstoße gegen wasserrechtliche Vorgaben und Naturschutzvorschriften, teilte das Gericht am Montag mit.
Die Behörden hätten die Vertiefung von Außen- und Unterweser in mehrere Planungsabschnitte unterteilen und die Auswirkungen auf die Umwelt einzeln untersuchen müssen. Der Planfeststellungsbeschluss wurde aber nicht gänzlich aufgehoben, weil die Mängel durch ein ergänzendes Verfahren behoben werden, hieß es. Mit der Vertiefung sollen die Häfen in Bremerhaven, Brake und Bremen besser erreichbar werden. (dpa)