Kiel. Im Streit mit Naturschützern über vorbereitende Arbeiten für den Weiterbau der Autobahn 20 hat die Landesregierung in Kiel Klärungsbedarf eingeräumt. „Es ist völlig klar, dass der Abriss der landwirtschaftlichen Gebäude rechtlich in Ordnung war”, betonte Schleswig-Holsteins Verkehrsminister Bernd Buchholz (FDP) der Deutschen Presse-Agentur. „Ich kann aber nicht ausschließen, dass die Planungsgesellschaft des Bundes (Deges) bei den Planierungsarbeiten auf einem landeseigenen Grundstück ein paar Meter über das Ziel hinausgeschossen ist”, sagte er weiter.
Auslöser des Streits sind Bauarbeiten, die Ende vergangenen Jahres im Bereich Bad Bramstedt vorgenommen worden waren. Laut Landesregierung handelte es sich um Vorbereitungen für die geplante Verlegung der maroden Kreisstraße 81 im Kreis Segeberg. Dies ist notwendig für den Weiterbau der A 20, die als Ostsee-Autobahn bislang von der polnischen Grenze durch Mecklenburg-Vorpommern bis nach Bad Segeberg führt. „Wir werden nun klären, ob die Planierung des Geländes rechtlich zu beanstanden ist”, kündigte Buchholz an. Bis dahin würden alle weiteren Arbeiten ruhen.
Naturschützer hatten dem Land Rechtsbruch vorgeworfen. Ende November hatte das Bundesverwaltungsgericht den Planfeststellungsbeschluss für das 19,9 Kilometer lange A-20-Teilstück von der A 7 bis Wittenborn (Kreis Segeberg) für „rechtswidrig und nicht vollziehbar” erklärt. Es hegte vor allem wasser- und artenschutzrechtliche Bedenken und sah den Schutz des Fledermaus-Winterquartiers „Segeberger Kalkberghöhle” nicht hinreichend berücksichtigt. Geklagt hatten BUND und Nabu. (dpa)