Brüssel. Die EU-Kommission fordert eine stärkere Besteuerung von Häfen in den Niederlanden, Belgien und Frankreich. In den Niederlanden gehe es um sechs Seehäfen in öffentlichem Besitz, darunter in Rotterdam und Amsterdam, erklärte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager am Donnerstag in Brüssel. Diese sind derzeit von der Körperschaftsteuer befreit.
Hafenbetreiber, die mit gewerblichen Tätigkeiten Gewinne erzielten, müssten auch nach den nationalen Gesetzen besteuert werden, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, sagte Vestager. Die Niederlande haben nun zwei Monate Zeit, um die Steuerbefreiung aufzuheben.
In Belgien und Frankreich sind unter anderem See- und Binnenhäfen in Antwerpen, Lüttich, Le Havre und Marseille betroffen. Für die Häfen in Belgien gelten laut EU-Kommission nur reduzierte Steuersätze, in Frankreich seien die meisten Häfen ganz von der Körperschaftsteuer befreit. Beide Länder haben nun zunächst zwei Monate Zeit, um zu reagieren.
Die EU-Kommission will sicherstellen, dass Steuererleichterungen nicht den europäischen Regeln zu staatlichen Beihilfen widersprechen. Diese sollen fairen Wettbewerb gewährleisten. Die EU-Kommission kann die Rückzahlung rechtswidriger Beihilfen verlangen. (dpa)