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Brexit sorgt für Rückgang bei deutsch-britischem Handel

25.10.2019 11:12 Uhr
Großbritannien, Flaggen, Union Jack, Big Ben, Brexit
Der deutsch-britische Handel verzeichnete von April bis August 2019 als Folge der Brexit-Diskussionen einen deutlichen Rückgang (Symbolfoto)
© Foto: Michael Kappeler/Zuma Press/dpa/picture-alliance

Die Diskussionen um den Brexit haben bereits starke Auswirkungen auf den Warenverkehr zwischen Deutschland und dem Vereinigten Königreich.

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Berlin/London. Der deutsch-britische Handel verzeichnete von April bis August 2019 einen nominalen Rückgang von 9,2 Prozent. Das liegt laut Germany Trade & Invest (GTAI) vor allem an deutlich schwächeren Einfuhren, die 12,3 Prozent niedriger ausfielen als im vergleichbaren Vorjahreszeitraum.

„Zu Jahresbeginn, also bis zum ersten geplatzten Brexit-Termin am 29. März 2019, entwickelten sich die britischen Importe aus Deutschland noch sehr gut, weil viele Unternehmen in Großbritannien ihre Lagerbestände aufgefüllt haben. Die deutsche Exportwirtschaft verzeichnete im ersten Quartal 2019 einen Zuwachs von 5,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum“, erklärte Marc Lehnfeld, Korrespondent von Germany Trade & Invest (GTAI) in London. Mit der Brexit-Fristverlängerung auf den 31. Oktober 2019 habe sich die Lage im bilateralen Handel aber umgekehrt. „Die Angst vor einem No-Deal-Brexit und das allgemein eingetrübte Wirtschaftsklima im Vereinigten Königreich bremsen die Investitionen der Unternehmen und die Konsumlaune britischer Haushalte.“

Güteraustaustausch mit Ländern außerhalb der EU steigt

Insgesamt zeige sich der britische Warenaußenhandel gespalten. Der Güteraustausch mit Ländern, die nicht zur EU gehören, konnte von Januar bis August 2019 nominal um 8,2 Prozent gegenüber der entsprechenden Vorjahresperiode zulegen. „Hier verzeichnete zum Beispiel der Handel mit den USA ein Plus von 13,1 Prozent, der mit China stieg um 10,2 Prozent. Gleichzeitig bleibt das Handelsvolumen mit der EU mit einem Plus von 0,2 Prozent gerade stabil“, sagte Lehnfeld weiter.

Der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) weist zudem darauf hin, dass für den Fall eines No Deal-Brexit die deutsche Zollverwaltung mit „ATLAS“ darüber informiert hat, dass für den Warenverkehr zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU ab 1. November 2019, 0.00 Uhr (CET) ohne Übergangsfrist die allgemeinen zollrechtlichen Bestimmungen für Drittländer unter Berücksichtigung des Versandübereinkommens gelten. (tb)

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