Für die Studie wurde zunächst das bundesweite Photovoltaik-Potenzial ermittelt. Anschließend wurden geeignete Flächen lokalisiert sowie einzelne Flächen zusammengefasst, damit diese als räumlich zusammenhängende Flächen an einen gemeinsamen Netzanschlusspunkt angebunden werden können.
Susanne Henckel, Staatssekretärin im Bundesministerium für Digitales und Verkehr, sagte: „Photovoltaik an Autobahnen bieten großes Potenzial für die nachhaltige Energiegewinnung. Insgesamt wurden circa 250.000 potenziell geeignete Flächen für die solare Energiegewinnung an unseren Bundesfernstraßen erfasst. Das entspricht einem Gesamtpotenzial im zweistelligen Gigawatt-Bereich. Dieses Potenzial wollen wir heben, indem bei der Planung des Neu- und Ausbaus von Bundesautobahnen künftig immer geprüft werden soll, inwieweit die zugehörigen Flächen für Photovoltaik -Anlagen genutzt werden können. Die rechtlichen Rahmenbedingungen haben wir bereits 2023 mit dem Genehmigungsbeschleunigungsgesetz geschaffen, das den Ausbau von PV-Anlagen auf und an Bundesautobahnen beschleunigt und vereinfacht. Jetzt leiten wir gemeinsam mit der Autobahn GmbH zügig die für die praktische Anwendung notwendigen nächsten Schritte ein. Dazu zählt u.a. die Erstellung eines bundesweiten Katasters.“
Markus Oeser, Präsident der BASt, erklärte: „Elektromobilität leistet vor allem dann einen wichtigen Beitrag zur Reduktion der CO2-Emissionen, wenn die benötigte Energie regenerativ erzeugt wird. Ein Ansatz um die benötigte Energie abnehmernah und somit netzentlastend bereitzustellen, ist die Nutzung von Verkehrsbegleitflächen. In der im Auftrag der BASt durchgeführten Studie wurden die neuesten solaren Einstrahlungsmodelle mit einem leistungsfähigen GIS-System kombiniert. Damit wurden bundesweit sämtliche Flächen entlang von Bundesfernstraßen auf ihre potenzielle Tauglichkeit zur Installation von PV-Anlagen untersucht. Derzeit arbeiten wir in der BASt daran, die Methodik der Potenzialermittlung mithilfe von KI-Einsatz noch weiter zu verfeinern.“
Die Autobahn GmbH wird nun ein bundesweites Kataster mit den eigenen, grundsätzlich nutzbaren Flächen und Anlagen erstellen und prüfen, ob sie die Anlagen selbst errichten und wirtschaftlich betreiben kann. Alternativ könne das Nutzungsrecht zur Erzeugung erneuerbarer Energien an Dritte vergeben werden.