Berlin. Der Masterplan Binnenschifffahrt leiste ein klares Bekenntnis zu einer stärkeren Entlastung der Straße durch die Verlagerung von Verkehr auf die Wasserstraßen, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag. Die Liberalen hatten sich danach erkundigt, nach welchen Kriterien entschieden wird, ob es ein auf die Binnenschifffahrt zugeschnittenes Forschungsprogramm gibt.
Weiter schreibt die Bundesregierung, dass der Masterplan Binnenschifffahrt Maßnahmen in den fünf Handlungsfeldern „Herstellung einer bedarfsgerechten Infrastruktur“, „Umweltfreundlichere und wettbewerbsfähige Flotte“, „Bewältigung der digitalen Herausforderungen“, „Stärkung der Binnenschifffahrt in der multimodalen Transportkette“ sowie „Sicherung des Fachkräftebedarfs“ enthalte. Der Masterplan berücksichtige das im Klimaschutzplan 2050 definierte Ziel, „bis 2050 eine weitgehende Treibhausgasneutralität anzustreben“.
Verlagerung der Großraum- und Schwerlasttransporte auf die Wasserstraße
Im Masterplan Binnenschifffahrt ist als mittelfristige Maßnahme vereinbart, dass zur Verlagerung der Großraum- und Schwerlasttransporte auf die Wasserstraße beziehungsweise den vorrangigen Transport auf der Wasserstraße „alle ordnungspolitischen Maßnahmen geprüft“ werden sollen. Laut dem Bundesverkehrsministerium ist das Binnenschiff „eine effiziente und leistungsfähige Alternative zum Lkw“. Eine weitere Verlagerung des Gütertransports von der Straße auf die Wasserwege trage dazu bei, dass „trotz Steigerung der Transportleistung die transportbedingten Emissionen sinken können“.
Im Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2020 sind sechs Millionen Euro für das Förderprogramm Nachhaltige Modernisierung von Binnenschifffahrt angesetzt. Die Bundesregierung plant, den Haushaltstitel ab dem Jahr 2021 auf zehn Millionen Euro jährlich aufzustocken. (tb)