Berlin. Der Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK) hat die „pauschale mediale und politische Verurteilung der KEP-Branche“ kritisiert, der sich die Branche seit den umfangreichen Zollkontrollen Anfang Februar dieses Jahres ausgesetzt sehe. Der Verband bezeichnete die pauschale Kritik an der Branche als „vorschnell“ und verweist in diesem Zusammenhang auf eine im „Handelsblatt“ erwähnte bundesweite Auswertung der Generalzolldirektion.
Im Anschluss an 12.860 Personenbefragungen im Rahmen ihrer Kontrollen ließen die Zollfahnder bislang 24 Strafverfahren einleiten, in denen es um die Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen geht. Ein Verfahren leiteten sie wegen Leistungsmissbrauch ein, fünf Ordnungswidrigkeitsverfahren aufgrund von Mindestlohnunterschreitung. „In aller Deutlichkeit: Jeder Verstoß ist einer zu viel – jedoch sollte bei einem Anteil von 0,2 Prozent der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt werden“, erklärte Marten Bosselmann, der Vorsitzende des BIEK.
Mindestlohnverstöße: Nur fünf Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten
Laut dem Bericht des „Handelsblatts“ liegen auch beim Mindestlohn – wo die Paketdienste schon heute für Verstöße ihrer Subunternehmer haften – bei DPD, Hermes und DHL nach deren Angaben keine Rückmeldungen des Zolls vor. Nach den Kontrollen in den ersten Monaten dieses Jahres hatte es in 2143 Fällen Anhaltspunkte für Unregelmäßigkeiten gegeben. Nach den umfangreichen Kontrollen habe es wegen „Mindestlohnunterschreitung“ lediglich fünf Ordnungswidrigkeitsverfahren gegeben.
Im „Handelsblatt“ bezeichnet der Bonner Arbeitsrechtler Gregor Thüsing Vorstoß von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) als einen eher „symbolischen Schritt“ und erklärte, man habe heute schon eine Haftung für das Mindestentgelt. Wenn die nicht durchgesetzt werde, gebe es auch keinen Grund, dass sie für die Sozialbeiträge durchgesetzt werde.
BIEK: Effektive Kontrollen sollen mögliche Missstände aufdecken
Die Mitgliedsunternehmen des BIEK halten sich „selbstverständlich an bestehende gesetzliche Regelungen und erwarten dies auch von ihren Vertragspartnern. Hinweisen auf konkrete Missstände gehen die BIEK-Mitgliedsunternehmen nach, Verstöße werden nicht toleriert“, erklärte der Verband anlässlich der aktuellen Diskussion.
Marten Bosselmann fordert daher beim Thema Nachunternehmerhaftung, dass „der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt wird. Unternehmen können die wichtige Rolle der Aufsichtsbehörden nicht ersetzen“. Kontrolle geltender Regeln erfordere hoheitliches Handeln, in diesem Fall der Zollbehörden. „Wir plädieren für ein System effektiver Kontrollen, das mögliche Missstände aufdeckt. Nur ein solches System ist geeignet, wirksame Anreize zur Einhaltung der Regeln zu setzen und transparente Marktgegebenheiten in einer Branche nachhaltig zu gewährleisten. Die Zollkontrollen werden von unseren Mitgliedsunternehmen selbstverständlich vollumfänglich unterstützt“, sagte Bosselmann abschließend. (tb)