Frankfurt am Main. Der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) möchte eine dritte Schadenersatzklage gegen die Fahrzeughersteller initiieren, die am Lkw-Kartell beteiligt gewesen sind. Das teilte der BGL am Mittwoch in Frankfurt am Main mit. Ab sofort können demnach Unternehmen, die im Zeitraum von 2004 bis 2016 Lkw über sechs Tonnen von MAN, Daimler, Volvo/Renault, DAF, Iveco und Scania angeschafft haben, mithilfe des Rechtsdienstleisters Financialright ihre Ansprüche ohne Kostenrisiko vor Gericht geltend machen. „Auch wer schon bei den ersten beiden Lkw-Kartell-Klagen mitgemacht hat, kann sich anschließen, falls er noch Unterlagen von Fahrzeugen gefunden hat, die von den Preisabsprachen betroffen gewesen sein könnten“, sagte ein BGL-Sprecher. Die dritte Lkw-Kartell-Klage soll noch 2019 zugestellt werden.
Die erste Klage reichte der BGL über Financialright im Dezember 2017 vor dem Landgericht München I für mehr als 3200 Unternehmen mit rund 85.000 Lkw ein. Die zweite Klage wurde im Dezember 2018 auch dort für mehr als 3800 Unternehmen mit über 64.000 Lkw erhoben. Die geschätzte Schadenshöhe liegt nach Angaben des BGL insgesamt bereits jetzt im zehnstelligen Bereich. Die juristische Vertretung vor Gericht übernimmt in allen Fällen die auf Kanzlei Hausfeld Rechtsanwälte LLP, die auf Schadensersatzverfahren gegen Kartelle spezialisiert ist. Unterstützt werden die Klagen auch vom Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL), dem Deutschen Speditions- und Logistikverband (DSLV) und dem Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ). (ag)