Brüssel. Die drei Benelux-Staaten Belgien, Niederlande und Luxemburg haben sich darauf verständigt, grenzüberschreitende Fahrten von Lang-Lkw zwischen ihren Ländern zuzulassen. Einen entsprechenden Beschluss verabschiedete der Benelux-Ministerrat diese Woche in Brüssel. Er gilt für Lkw mit einer Maximallänge von 25,25 Metern und einem Höchstgewicht von 60 Tonnen.
Der Beschluss sieht vor, dass die grenzüberschreitenden Fahrten zwischen zwei Ländern erst nach vorheriger Zustimmung der betroffenen Länder bezieungsweise für Belgien der betroffenen Regionen Flandern, Wallonie oder Brüssel erfolgen dürfen. Die EU-Kommission wird jedes Mal über einen solchen Beschluss informiert. Luxemburg machte schon deutlich, dass es zunächst keine Lang-Lkw bei sich zulassen werde.
Die Benelux-Staaten sehen ihren Beschluss durch europäisches Recht abgesichert. Zum einen argumentieren sie damit, dass laut EU-Gesetzgebung die Benelux-Staaten untereinander bei Bedarf und wegen der geringen Größe ihrer Länder eine Grenze untereinander als aufgehoben betrachten dürfen. Zum anderen seien die Befürchtungen - ebenfalls wegen der geringen Größe der einzelnen Benelux-Länder - gegenstandlos, durch grenzüberschreitende Fahrten von Lang-Lkw Wettbewerbsverzerrung zu erzeugen.
Der Beschluss der Benelux-Minister müssen jetzt noch in allen betroffen Ländern bzeziehungsweise in Belgien den betroffenen Regionen unterzeichnet werden. (kw)
Benelux-Länder erlauben grenzüberschreitende Lang-Lkw-Fahrten
Der Beschluss sieht vor, dass die grenzüberschreitenden Fahrten zwischen zwei Ländern erst nach vorheriger Zustimmung der betroffenen Länder erfolgen dürfen. Die EU-Kommission muss informiert werden.