Berlin/Brüssel. Tatsächlich gibt es derzeit unterschiedliche Auffassungen darüber, wann die neuen Luftfrachtsicherheits-Regularien nach Verordnung (EU) Nr. 185/2010 angewendet werden müssen. Wie das Bundesverkehrsministerium (BMVBS) auf Anfrage mitteilte, sind einige EU-Staaten aufgrund unterschiedlicher Interpretation der Verordnungstexte von unterschiedlichen Terminen ausgegangen. Währen deutsche Behörden stets den 25. März 2013 als Stichtag für die Anwendung der neuen Sicherheitsvorgaben ansahen, gehen andere Länder vom 29. April aus.
Laut BMVBS prüfe die EU-Kommission derzeit Maßnahmen, um einen einheitlichen Termin für alle EU-Staaten zu finden. Welcher Termin das sein wird und wann die EU-Kommission einen möglichen neuen Termin verkünden will steht noch nicht fest.
Eigentlich – so die deutsche Lesart - sollte ab dem Stichtag 25. März nur solche Luftfracht als sicher gelten, die von einem als „Bekannter Versender“ zertifizierten Unternehmen stammt. Andernfalls müsste die Ladung einer Sicherheitskontrolle unterzogen werden. Eine Verschiebung des Termins auf einen späteren Zeitpunkt hätte laut einem Sprecher des BMVBS keine nachteiligen Auswirkungen auf deutsche Behörden oder Unternehmen, die sich auf den 25. März eingestellt hatten. (diwi)