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Beihilfen für Flughafen Schönefeld nicht illegal

20.02.2014 15:02 Uhr
Beihilfen für Flughafen Schönefeld nicht illegal
Der Flughafen Berlin Schönefeld im Jahre 2011 - heute ist er immer noch eine Baustelle
© Foto: Picture Alliance/dpa/Bernd Settnik

Mit den öffentlichen Geldern wurden laut EU-Kommission gezielte Anreize gesetzt, die ein nachhaltiges Wachstum des Flughafens ermöglichen – das ist nach EU-Recht erlaubt.

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Brüssel. Die EU-Kommission hat in einem 2007 aufgenommenen Verfahren entschieden, dass die staatliche Beihilfen für den Flughafen Berlin-Schönefeld nicht gegen EU-Recht verstoßen haben. Damals hatte es Klagen gegen die Aufrechterhaltung des Flugbetriebs durch die staatliche Betreibergesellschaft des Flughafens Berlin-Schönefeld (FBS) gegeben. Sie hatte unter anderem weitere Flugaktivitäten mit Gewinnen aus anderen Flughäfen ermöglicht sowie der Billigfluggesellschaft Easy Jet Raum- und Abfertigungsschalternutzung eingeräumt, obwohl schon klar war, dass Schönefeld durch den neuen Flughafen Berlin Brandenburg am gleichen Standort ersetzet werden sollte.

„Die Kommission stellte fest, dass die Entscheidung für die Aufrechterhaltung des Flughafenbetriebs in Schönefeld und somit gegen die Stilllegung des Flughafens eine rationale Entscheidung war, die ein privater Marktteilnehmer unter ähnlichen Umständen ebenfalls getroffen hätte“, heißt es in der heute veröffentlichten Begründung der EU-Kommission. Eine frühzeitige Stilllegung hätte demnach negative Auswirkungen auf den Flughafen Berlin-Brandenburg gehabt. Für ihn hätte man dann eine neue Betriebslizenz beantragen müssen, und er hätte anfangs mit einem geringen Verkehrsaufkommen wirtschaften müssen.

Mit den öffentlichen Geldern wurden laut EU-Kommission „gezielte Anreize gesetzt, die ein nachhaltiges Wachstum des Flughafens ermöglichen und den Weg für den neuen Flughafen Berlin Brandenburg ebnen.“ (kw)

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