Köln. Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat den Katalog der zuwendungsfähigen Maßnahmen im De-Minimis-Förderprogramm erweitert. Das berichten der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) und der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV). Ab sofort gibt es demzufolge auch für die Umrüstungen von Diesel-Lkw auf die Antriebe Diesel-Hybrid, Plug-in Diesel-Hybrid (PHEV) sowie auf Erdgas (CNG), Flüssiggas (LNG) und Autogas (LPG) staatliche Zuschüsse. Die Umrüstung eines ursprünglichen Dieselantriebs hin zu einem Elektroantrieb ist bereits seit der Förderperiode 2017 förderfähig.
Die Förderung gemäß Nummer 1.8 des Maßnahmenkatalogs zur De-Minimis-Förderrichtlinie umfasst laut BGL und DSLV dabei maximal 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und betrifft Aufwendungen für die Anschaffung des Motors sowie für dessen Umbau/Einbau (Montagekosten). Das BAG setzt für die Förderung voraus, dass die Umrüstung bei einem Fahrzeug erfolgt, das sich im Zeitpunkt der Antragstellung für die Förderperiode 2018 bereits im Bestand des Antragstellers befand.
Unabhängig davon bittet die Behörde des Bundesverkehrsministeriums, bereits Erst- und Folgeanträge zu stellen, auch wenn trotz des noch nicht beschlossenen Bundeshaushalts 2018 aktuell keine Zuwendungsbescheide im De-Minimis-Förderprogramm erlassen werden können. (ag)