Köln. Ab sofort beginnt die Antragsfrist für das Förderprogramm „Weiterbildung“ beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG). Förderanträge für die aktuelle Förderperiode können bis spätestens 30. November 2018 gestellt werden. Die für die Beantragung von Weiterbildungsmaßnahmen erforderlichen Formulare stehen online unter http://antrag-bvbs.bund.de bereit. Zuvor ist eine Registrierung im Portal erforderlich.
Wie der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachen (GVN) in seinem aktuellen Rundschreiben berichtet, ergeben sich für die Förderperiode 2018 keine Änderungen der Rahmenbedingungen. Damit seien auch weiterhin Weiterbildungsmaßnahmen „zur Einhaltung von Ausbildungsnormen, die durch Gesetze, Rechtsverordnungen oder Verwaltungsvorschriften verbindlich vorgeschrieben sind“, nicht förderfähig. Auch die obligatorischen BKF-Weiterbildungen könnten nicht gefördert werden. Anders sei dies bei den Maßnahmen „Übungen auf einem besonderen Gelände im Rahmen eines Fahrertrainings oder in einem leistungsfähigen Simulator nach §5 Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz in Verbindung mit §4 Absatz 2 Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz“ sowie „Fahrertrainings im öffentlichen Verkehrsraum zum wirtschaftlichen Fahren“. Hier sei der Praxisteil förderfähig.
Interessierte Unternehmen können Anträge so lange stellen, wie Geld im Fördertopf ist. Anders als beim Förderprogramm „De-minimis“ bietet das Förderprogramm Weiterbildung darüber hinaus die Möglichkeit, beliebig viele Folgeanträge zu stellen. Der unternehmensbezogene Zuwendungshöchstbetrag berechnet sich aus dem Fördersatz pro schwerem Nutzfahrzeug mal Nutzfahrzeug-Anzahl zum Stichtag. Der Fördersatz je schwerem Nutzfahrzeug beträgt bis zu 1050 Euro bei kleinen Unternehmen, 900 Euro bei mittleren Unternehmen und 750 Euro bei anderen Antragstellern. (sno)
Weitere Informationen zum Förderprogramm gibt es online beim BAG unter
https://www.bag.bund.de/DE/Navigation/Foerderprogramme/AW/A_2018/a18_inhalt.html?nn=12502