Köln/Frankfurt am Main. Der Präsident des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) hält ein deutsches Verbot des Verbringens der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Lkw für zu kurz gegriffen. Eine entsprechende Klarstellung zu Artikel 8 Nr. 8 der EG-Verordnung 561/2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr, wie sie das Bundesverkehrsministeriums derzeit erwägt, sei für seine Behörde kaum zu kontrollieren, sagte Andreas Marquardt. Zudem gab er zu bedenken, dass das Risiko des Ladungsdiebstahls steigen könnte, wenn Fahrer ihre regelmäßige Wochenruhezeit von mindestens 45 Stunden immer außerhalb des Lkw verbringen müssen.
Der BAG-Chef sprach sich im Interesse der Verkehrssicherheit und der Fürsorge für die Lkw-Fahrer für eine kurzfristige Regelung aus, die das Verbot, die regelmäßige Wochenruhezeit im Fahrzeug zu verbringen, im Unionsrecht verankert und somit zu einer Vereinheitlichung der Sozialvorschriften und der Kontrollpraxis in Europa führt. Die EU-Verkehrsminister arbeiten zwar bereits an einer Konkretisierung der besagten Verordnung. Es ist allerdings unklar, wie lange dieser Prozess noch dauert und wann die Änderung in Kraft tritt. Die Bundesregierung hatte das Ressort von Alexander Dobrindt (CSU) deshalb damit beauftragt, einen deutschen Alleingang auszuloten.
BGL kritisiert deutschen Alleingang ebenfalls
Auch der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) hält wenig von Dobrindts Vorstoß. Das hatte er bereits im November deutlicht gemacht: Einzelstaatliche Sanktionen wie in Frankreich und Belgien führen demzufolge heute dazu, dass Fahrer auf europäische Nachbarländer ausweichen, um weiterhin über das Wochenende im Lkw übernachten zu können. Die Wettbewerbsverzerrungen, die sich aus der „Quasi-Niederlassung“ gebietsfremder Transportunternehmen derzeit ergäben, seien zwar gravierend. Der aktuell in der Diskussion befindliche Entwurf des Verkehrsministeriums kann aus Sicht des BGL aber den Anspruch, das Nomadentum von Fahrern vor allem aus Mittel- und Osteuropa, zu stoppen, nicht erfüllen.
Der BGL plädiert für eine europäische Lösung des Problems, die den Belangen des Fahrpersonals gerecht wird und Sozialdumping vermeidet. Er monierte, dass das geplante Gesetz zur Änderung des deutschen Fahrpersonalgesetzes vorschreibt, an welchem Ort der Lkw-Fahrer seine regelmäßige Wochenruhezeit zu verbringen hat. „Das geht weit über die europäische Gesetzgebungsnorm hinaus und könnte allenfalls auf deutsche Unternehmen und Fahrer Anwendung finden“, betonte der Transportverband in einem Positionspapier. Er sieht in diesem Zusammenhang rechtliche Probleme.
Zudem ginge die angedachten Plicht, Fahrer zum Wohnort oder zum Betriebssitz des Unternehmens zurückzuholen zu müssen, ausschließlich zulasten deutscher Betriebe. „An- und Abreise des Fahrers vom Fahrzeug zum Betriebssitz würden unter die Schicht- und Arbeitszeit fallen und damit zu einer weiteren Einschränkung des Einsatzes deutschen Personals gegenüber gebietsfremdem Personal sorgen, da ausländisches Personal Auflagen aus nationalen Gesetzen aufgrund des Vorrangs der EU-Verordnung nicht unterworfen werden kann“, machte der BGL deutlich. (ag)
Andreas Kernke