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Sozialvorschriften: Dobrindt erwägt deutschen Alleingang

15.12.2015 10:08 Uhr
Sozialvorschriften: Dobrindt erwägt deutschen Alleingang
Autobahn-Nomaden sind Bundesverkehrsminister Dobrindt ein Dorn im Auge, weshalb er über ein nationales Verbot nachdenkt
© Foto: Picture Alliance/dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Weil Maßnahmen der EU auf sich warten lassen, will der Bundesverkehrsminister mit einer Gesetzänderung verbieten, dass Fahrer ihre regelmäßige Wochenruhezeit im Lkw verbringen.

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Berlin. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) will Sozialdumping im Transportgewerbe und das zunehmende Nomadentum an den Autobahnen zu bekämpfen. Zu diesem Zweck hat sein Ressort vor kurzem den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes, des  Fahrpersonalgesetzes und des Gesetzes zur Regelung der Arbeitszeit von selbstständigen Kraftfahrern vorgelegt. Im Auftrag der Bundesregierung soll er verhindern, dass Fahrer ihre regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeiten in ihrem Lkw verbringen. Dass dies unzulässig ist, ergibt sich nämlich nur im Umkehrschluss aus dem europäischen Recht.

Mit seinem Plan steht Dobrindt allerdings relativ am Anfang. Dieser ist nicht unumstritten. Wie er der VerkehrsRundschau mitteilen ließ, spricht das Bundesverkehrsministerium diesbezüglich derzeit mit den Interessenvertretern. Verkehrsverbände zweifeln an der Sinnhaftigkeit eines nationalen Alleingangs. Vorgesehen ist unter anderem eine neue Bestimmung, nach der der Unternehmer die Arbeit der Fahrer so zu organisieren hat, dass das Fahrpersonal die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit am jeweiligen eigenen Wohnort des Fahrers oder am Ort des Unternehmenssitzes und dort in einer festen Unterkunft verbringen kann.

Entsprechende Regelungen inklusive Strafandrohungen bei Zuwiderhandlung gibt es bereits in Belgien und Frankreich. Im deutschen Fahrpersonalgesetz fehlen bislang aber solche Bußgeldandrohungen. Die Bestrebung aus Berlin, ein nationales Verbot explizit zu normieren und mit Rechtsfolgen zu versehen, ist dem Umstand geschuldet, dass eine diesbezügliche Klarstellung aus Brüssel auf sich warten lässt. EU-Verkehrskommissarin Violeta Bulc will erst nächstes Jahr das sogenannte Road Package vorlegen, mit dem der bestehende Rechtsrahmen für den Straßengüterverkehr in der Union aktualisiert werden soll.

Ob Deutschland 2016 der Europäischen Kommission mit einem Änderungsgesetz zuvorkommt, ist aktuell ungewiss. Das Bundesverkehrsministerium stellte am Dienstag klar, es sei noch keine Entscheidung gefallen. Gleichzeitig betonte es, Dobrindt hätte beim jüngsten Treffen der EU-Verkehrsminister am 10. Dezember in Brüssel erneut deutlich gemacht, dass Fahrer nach deutscher Auffassung die regelmäßige Wochenruhezeit von mindestens 45 Stunden nicht im Lkw verbringen dürfen. Zudem habe er eine Konkretisierung der Sozialvorschriften in Europa und ihrer Auslegung durch die Mitgliedstaaten sowie eine stärkere Vereinheitlichung der Kontrollpraxis gefordert. (ag)

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KOMMENTARE


HP

20.12.2015 - 12:12 Uhr

Na endlich wachen die politischen Schlafmützen auf..... .....und vielleicht schaffen Sie es auch, Preiskämpfe auf dem Rücken der Fahrer zu erschweren und dem Job wieder mehr Menschenwürde zu geben, auch wenn ich kurz- bis mittelfristig meine Zweifel habe....... ......aber alles wird gut.....hoffentlich....


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