Brüssel. Die EU-Kommission will Polen, Österreich und Finnland beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagen, weil diese Länder die Arbeitszeitvorschriften für selbständige Kraftfahrer nicht anwenden. Seit März 2009 gelten für selbständige LKW-Fahrer die gleichen Arbeitszeitregeln, wie für angestellte Kollegen. Die genannten Länder hätten es auch nach wiederholter Aufforderung versäumt, die EU-Kommission über die Umsetzung der betreffenden Richtlinie zu informieren, teilte die Behörde in Brüssel mit.
Die Arbeitszeitregeln für LKW-Fahrer sind in Richtlinie 2002/15/EG festgelegt. Der Vorschlag der EU-Kommission, die selbständigen Fahrer von den Vorschriften auszunehmen, war 2009 am Widerstand des EU-Parlaments gescheitert. Seitdem gilt sowohl für angestellte als auch freiberufliche Fahrer eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von maximal 48 Stunden über einen Zeitraum von vier Monaten, der durch Tarifverträge auf sechs Monate verlängert werden kann. Eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 60 Stunden darf allerdings nicht überschritten werden. In der Arbeitszeit eingeschlossen sind die Lenkzeiten: höchstens 56 Stunden pro Woche oder 90 Stunden während zweier aufeinander folgender Wochen.
Die EU-Kommission will außerdem Slowenien beim EuGH wegen der Nicht-Umsetzung von Maßnahmen verklagen, die zu einer Vereinheitlichung des Schienennetzes in Europa führen sollen. Durch die Richtlinie 2011/18/EU sollen die Beschreibungen der nationalen Bahnsysteme an einen EU-weit gleichen Standard angepasst und Verfahren für die Prüfung dieser Systeme festgelegt werden. (kw)