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Arbeitnehmer muss Überstunden nachweisen

07.09.2011 10:14 Uhr
Arbeitnehmer muss Überstunden nachweisen
Der Arbeitnehmer muss konkrete Angaben zu Überstunden machen
© Foto: imago/McPhoto

Der Arbeitnehmer muss seine Überstunden selbst beweisen / Inbesondere ist der Arbeitgeber seinerseits nicht verpflichtet, Unterlagen vorzulegen

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Mainz. Ein Arbeitgeber muss im Streitfall Überstunden nur dann bezahlen, wenn der Mitarbeiter sie im Einzelnen belegen kann. Das geht aus einem am Dienstag bekanntgewordenen Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz in Mainz hervor. Konkret verlangten die Richter, dass der Arbeitnehmer darlegt, an welchen Tagen und zu welchen Tageszeiten er Überstunden geleistet und was er konkret getan hat (Az.: 7 Sa 622/10).

700 streitige Überstunden

Das Gericht wies mit seinem Urteil die Zahlungsklage eines Mitarbeiters ab. Er behauptete, für seinen früheren Arbeitgeber knapp 700 Überstunden geleistet zu haben. Er verlangte daher eine Lohnnachzahlung von rund 15.200 Euro. Der Arbeitgeber bestritt die Überstunden.

Das Gericht sah den Kläger in der Pflicht, Beweise für die angegebenen Überstunden vorlegen. Insbesondere sei in diesen Fällen der Arbeitgeber nicht verpflichtet, seinerseits Unterlagen vorzulegen, aus denen sich eventuell geleistete Überstunden ergäben. (dpa)

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KOMMENTARE


Politiker

07.09.2011 - 11:27 Uhr

Wie soll ich die Überstunden nachweisen, wenn ich keine Zeugen, allein arbeite bzw. Unterschrift vom Arbeitgeber dafür erhalte? Stechuhr ist meist nicht vorhanden.


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