Mainz. Ein Arbeitgeber muss im Streitfall Überstunden nur dann bezahlen, wenn der Mitarbeiter sie im Einzelnen belegen kann. Das geht aus einem am Dienstag bekanntgewordenen Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz in Mainz hervor. Konkret verlangten die Richter, dass der Arbeitnehmer darlegt, an welchen Tagen und zu welchen Tageszeiten er Überstunden geleistet und was er konkret getan hat (Az.: 7 Sa 622/10).
700 streitige Überstunden
Das Gericht wies mit seinem Urteil die Zahlungsklage eines Mitarbeiters ab. Er behauptete, für seinen früheren Arbeitgeber knapp 700 Überstunden geleistet zu haben. Er verlangte daher eine Lohnnachzahlung von rund 15.200 Euro. Der Arbeitgeber bestritt die Überstunden.
Das Gericht sah den Kläger in der Pflicht, Beweise für die angegebenen Überstunden vorlegen. Insbesondere sei in diesen Fällen der Arbeitgeber nicht verpflichtet, seinerseits Unterlagen vorzulegen, aus denen sich eventuell geleistete Überstunden ergäben. (dpa)
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