Neuwied/Berlin. Trotz des Verbots für besonders laute Güterwaggons von Sonntag an befürchten Anwohner mancher Bahnstrecken weiter teils extremen Lärm. Denn Bahnunternehmen mit zu lauten Waggons sollen neuerdings erst ein Jahr nach dem Fahrplanwechsel an diesem Sonntag (13. Dezember 2020) ein Bußgeld bekommen können. „Bei uns werden also zunächst weiterhin laute Schrottkisten unterwegs sein“, kritisiert der Vorsitzende der Bürgerinitiative im Mittelrheintal gegen Umweltschäden durch die Bahn, Willi Pusch. Erst habe Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) großspurig Bußgelder von bis 50.000 Euro angedroht – und dann dies um ein Jahr verschoben.
Der CDU-Bundestagsabgeordnete im Wahlkreis Neuwied-Altenkirchen, Erwin Rüddel, sagt, die Deutsche Bahn und andere hiesige Firmen mit Güterwagen hätten rechtzeitig auf Flüsterbremsen umgerüstet, nicht aber alle ausländischen Bahnunternehmen auf deutschen Gleisen. Diese genössen nun ärgerlicherweise gleichsam ein Jahr lang Sonderrechte.
Schienenhilfe befürchtet viel Lärm im Rheintal
Die Deutsche Schienenhilfe als „Initiative für sicheren Güterverkehr in Europa“ befürchtet ein „sehr lautes Weihnachten“ für das teils besonders bahnlärmgeplagte Rheintal: „Die Wut darüber wächst.“ Ihr Sprecher Jochen Zenthöfer betont: „Ein lauter Güterwagen pro Zug reicht, um den Lärmminderungseffekt zunichte zu machen.“ Der Bahnlärm hat im Mittelrheintal schon viele Anwohner und Touristen vertrieben.
Laut Bundesverkehrsministerium halten 98,6 Prozent der 183.000 Güterwagen auf deutschen Gleisen die zulässigen Lärmwerte ein. Dies gelte auch für internationale Güterverkehre – was Kritiker bezweifeln. Der Wagenhalterverband VPI erklärt: „Keiner kennt da die Zahl der nicht umgerüsteten Wagen.“
Ausnahmen für laute Waggons
Der Bund fördert schon seit Jahren Umrüstungen auf leisere Waggons: Dabei werden Bremssohlen aus Verbundstoff eingebaut, bei dem die Laufflächen der Räder nicht wie bei alten Bremsklötzen aus Grauguss aufgeraut werden. Glatte Räder auf glatten Schienen rollen leiser. Ausnahmsweise bleiben Güterzüge mit lauten Wagen noch erlaubt, wenn sie so langsam fahren, dass sie nicht lauter sind als moderne leisere Wagen. Daneben gibt es noch einige andere Ausnahmen.
Das Bundesverkehrsministerium erklärt die Verschiebung des Bußgeldes um ein Jahr damit, dass wegen der Corona-Pandemie die Kapazitäten in Werkstätten stark eingeschränkt seien und sich die Umrüstung von Güterwagen seit Frühsommer verzögere oder ganz unterbrochen sei. Der VPI lässt das nicht gelten: „Die Situation in Werkstätten ist zwar angespannt. Unsere Unternehmen haben aber trotzdem komplett umrüsten können.“ Bei gut 60.000 Waggons sei so der Lärm halbiert worden.
Laut dem Wagenhalterverband prüfen erste Kunden, „moderne leise Wagen abzumieten und stattdessen wieder mit alten lauten Wagen zu fahren. Seit der Ankündigung des Bundesverkehrsministeriums, die Missachtung des Schienenlärmschutzgesetzes 2021 nicht zu sanktionieren, könnte sich der Einsatz alter, preisgünstiger Wagen wieder lohnen, so die Kalkulation mancher Wagenmieter.“ Das würde zu mehr Lärm und einem Wettbewerbsnachteil für Firmen mit rechtzeitiger Umrüstung führen. (dpa/ja)