Aller Anfang ist schwer
Auch wenn ein Unternehmen für einen Schwertransport die erforderlichen Genehmigungen und Erlaubnisse nach § 70 StVZO beziehungsweise § 29 Absatz 3 StVO zusammen hat, bedeutet das nicht immer freie Fahrt. In manchen Fällen ist ergänzend eine Abfahrtkontrolle vorgeschrieben. Dafür istTÜV SÜD ein kompetenter Partner.