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Airlines klagen über hartes Nachtflugverbot in Frankfurt

15.12.2011 14:27 Uhr
Airlines klagen über hartes Nachtflugverbot in Frankfurt
Verspätete Flugzeuge dürfen in Frankfurt noch bis 24 Uhr landen, wenn ihre Verspätung nicht bereits im Flugplan angelegt war 
© Foto: ddp/Martin Oeser

Tausende Tonnen Fracht sind seither zurückgegangen: Derzeit sind in Frankfurt Flüge nach 22 Uhr nicht seriös planbar

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Frankfurt/Main. Am Frankfurter Flughafen klagen die Fluggesellschaften über die ihrer Ansicht nach zu enge Auslegung des Nachtflugverbots ab 23.00 Uhr. Eine derartig rigide Handhabung sei weltweit einmalig, warnten am Mittwochabend Vertreter der Lufthansa und der Condor im Luftfahrt-Presseclub Frankfurt. Schon mehrfach seien voll besetzte Maschinen wegen Zeitüberschreitungen ans Terminal zurückbeordert und die Passagiere in Hotels untergebracht worden. „Derzeit bluten die Airlines", sagte Condor-Geschäftsführer Uwe Balser. „Tausende Passagiere und tausende Tonnen Fracht sind seither zurückgegangen", sagte Fraport-Cheforganisator Peter Schmitz.

Bei zunehmend schlechter Witterung drohten am größten deutschen Flughafen in den kommenden Monaten zum jeweiligen Tagesbetriebsende große Staus, mahnten die Airlines. Möglicherweise müssten schon bald wieder tausende Passagiere in den Terminals übernachten, wenn die Maschinen nicht mehr rauskämen. „Bei starkem Schneefall und Frost wird der Ablauf unter anderem wegen der notwendigen Enteisungen fast unkalkulierbar", erklärte der Frankfurter Lufthansa-Stationsleiter Andreas Döpper.

Ein internationales Drehkreuz in Europa benötige Interkontinental-Slots am späten Abend, sagte Döpper. Derzeit seien in Frankfurt solche Flüge nach 22 Uhr nicht mehr seriös planbar. Die Lufthansa habe in der Folge zahlreiche Flüge vorverlegt und verliere damit spätere Umsteigerverkehre. Die Verluste allein für das Passagiergeschäft beziffert der Manager auf 10 Millionen Euro für den Winterflugplan. Dazu kommen Verluste bei der Fracht, die vom Nachtflugverbot besonders stark betroffen ist.

Verspätete Jets dürfen in Frankfurt noch bis 24 Uhr landen, wenn ihre Verspätung nicht bereits im Flugplan angelegt war. Starts sind nach 23 Uhr nur noch per Einzelgenehmigung aus Gründen möglich, die von der Airline selbst nicht zu vertreten sind. Diese Regelungen der Planfeststellung gelten unabhängig davon, ob das Bundesverwaltungsgericht im März für oder gegen das Nachtflugverbot entscheidet. Die Planfeststellung sieht durchschnittlich 17 Nachtflüge vor nach bis zu 50 in den vergangenen Jahren. Derzeit gilt bis zum Urteil ein vorläufiges Nachtflugverbot. (dpa) 

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