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Zweimal geblitzt, aber nur einmal bezahlt

29.06.2011 01:00 Uhr
Zweimal geblitzt, aber nur einmal bezahlt
Stehen Radarfallen kurz hintereinander, kann es sein dass man nur einmal zahlt
© Foto: imago/Roland Mühlanger

Amtsgericht Suhl: Zwei Geschwindigkeitsverstöße innerhalb weniger Kilometer stellen nur eine Tat dar

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Wer zweimal innerhalb weniger Kilometer auf der Autobahn mit überhöhter Geschwindigkeit geblitzt wird, kann mit nur einer Strafe davonkommen. Das entschied das Amtsgericht Suhl. Ein Fahrer war bei erlaubten 80 Kilometern pro Stunde mit einer Geschwindigkeit von 102 Kilometern pro Stunde geblitzt worden. Etwa zehn Kilometer weiter geriet er in die zweite Radarfalle – mit einer Geschwindigkeit von 92 Kilometern pro Stunde immer noch zu schnell.

Nur eine Tat im Rechtssinn

Nach Auffassung des Gerichts hatte der Fahrer jedoch nur eine Tat begangen, da zwei Geschwindigkeitsverstöße innerhalb weniger Kilometer auf der Autobahn bei gleichbleibender Geschwindigkeitsbegrenzung nur eine einzige Handlung darstellen. Der Fahrer musste lediglich ein Verwarnungsgeld in Höhe von 35 Euro zahlen.

Amtsgericht Suhl
Urteil vom 21. Februar 2011
Aktenzeichen: 330 Js 21777/10 1 OWi 

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#Verkehrsrecht

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KOMMENTARE


Oliver Ückerseifer

29.06.2011 - 11:45 Uhr

Interessantes Urteil. Wer durch den neuen Richard Strauss Tunnel in München mit gleichbleibend leicht überhöhter Geschwindigkeit fährt, kann am Ende der Strecke seinen Führerschein abgeben. Hier wird innerhalb von kaum zwei Kilometern gleich dreimal hintereinander geblitzt. Mit einem sehr schicken Schwarzblitz, den man kaum sehen kann. Unmittelbar nach der Tunneleröffnung noch ohne, jetzt mit Ansage (Radarkontrollen). Das ist natürlich keine Autobahn und Sicherheit im Tunnel ist wichtig. Aber kann man mal wieder sehen, wie unterschiedlich "Recht" ausgelegt werden kann.


Armin Birkett

30.06.2011 - 12:53 Uhr

Das ist ja auch Bayern und nicht Deutschland! ;-)Die haben schon immer eine eigene Rechtsprechung gehabt!


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