Wer zweimal innerhalb weniger Kilometer auf der Autobahn mit überhöhter Geschwindigkeit geblitzt wird, kann mit nur einer Strafe davonkommen. Das entschied das Amtsgericht Suhl. Ein Fahrer war bei erlaubten 80 Kilometern pro Stunde mit einer Geschwindigkeit von 102 Kilometern pro Stunde geblitzt worden. Etwa zehn Kilometer weiter geriet er in die zweite Radarfalle – mit einer Geschwindigkeit von 92 Kilometern pro Stunde immer noch zu schnell.
Nur eine Tat im Rechtssinn
Nach Auffassung des Gerichts hatte der Fahrer jedoch nur eine Tat begangen, da zwei Geschwindigkeitsverstöße innerhalb weniger Kilometer auf der Autobahn bei gleichbleibender Geschwindigkeitsbegrenzung nur eine einzige Handlung darstellen. Der Fahrer musste lediglich ein Verwarnungsgeld in Höhe von 35 Euro zahlen.
Amtsgericht Suhl
Urteil vom 21. Februar 2011
Aktenzeichen: 330 Js 21777/10 1 OWi
Armin Birkett