Brüssel. Verkehrsdelikte, die in einem anderen EU-Land begangen werden, können in Zukunft leichter verfolgt werden. Auf eine entsprechende Regelung, die die grundlegenden Verkehrsregeln vereinheitlicht und gemeinsame Standards für die Sanktionen und deren Durchsetzung festlegt, hat sich der Verkehrsausschuss des Straßburger Europaparlaments verständigt. Die Verkehrspolizeibehörden bekommen damit die Möglichkeit, bei Delikten wie Trunkenheitsfahrten, Geschwindigkeitsüberschreitungen, Handy-Nutzung oder Fahren oder Sicherheitsgurt auf die bereits bestehende Datenbank Eurocaris zurückzugreifen und so den Fahrzeugführer auch in seinem Heimatland zu verfolgen.
Die letzten Details der Regelung müssen jetzt noch zwischen den Abgeordneten und den Regierungen der Mitgliedstaaten ausgehandelt werden, ehe die Richtlinie voraussichtlich noch vor der Sommerpause in zweiter Lesung durch das Parlament verabschiedet werden kann. Umstritten ist dabei insbesondere die Rechtgrundlage für die neue Regelung: Weil der Ministerrat sie unter „Polizei-Kooperation" und nicht als verkehrspolitisches Thema behandeln will, haben Großbritannien, Irland und Dänemark die Möglichkeit, sich nicht zu beteiligen. Zudem, so jedenfalls kritisiert die liberale Abgeordnete Vilja Savisaart-Toomast, werde damit der Aspekt Durchsetzung von Strafen vernachlässigt und die Richtlinie auf einen reinen Daten-Austausch reduziert. (tof)