Calais/Berlin. Der Präfekt der französischen Region Nord-Pas-de-Calais hat sich aufgrund des Flüchtlingsproblems am Ärmelkanal erneut entschlossen, das Wochenendfahrverbot für Lkw über 7,5 Tonnen zeitweise aufzuheben. Und zwar von Freitag, den 14. August 2015, ab 22 Uhr bis Sonntag, den 16. August 2015, bis 22 Uhr. Ziel ist weiterhin, die Verzögerungen im Großbritannienverkehr schneller aufzulösen.
Um diese Maßnahme auch auf deutscher Seite wirksam zu ergänzen, hat das Bundesverkehrsministerium die zuständigen Landesbehörden auch diesmal angewiesen, ebenfalls Verstöße gegen das Wochenendfahrverbot bei Lkw, die aus Großbritannien kommen oder in Richtung des Vereinigten Königreichs fahren, im selben Zeitraum nicht zu ahnden.
Bereits an den ersten beiden Augustwochenenden hatten die Kontrollbehörden in Frankreich und Deutschland bei den betroffenen Speditions- und Transportunternehmen darauf verzichtet, im Fall eines Verstoßes gegen das Wochenendfahrverbot ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einzuleiten. Ob auch künftig so verfahren wird, ist derzeit noch ungewiss. (ag)