Heilbronn. Das Amtsgericht Heilbronn verurteilte einen 52-jährigen Transportunternehmer aus Heilbronn zu einer Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung, weil er durch Schwarzarbeit den Sozialkassen einen Schaden von insgesamt 140.000 Euro verursachte. Das Urteil wurde am 4. April rechtskräftig.
Das Hauptzollamt Heilbronn hatte ermittelt, dass der Unternehmer im Zeitraum Januar 2010 bis Oktober 2014 zum einen mehrere Fahrer als geringfügig Beschäftigte auf 450 Euro-Basis angestellt hatte. Tatsächlich zahlte er diesen aber zusätzlich zum offiziellen Lohn weitere Beträge „schwarz“ in bar aus. Zum anderen ließ er andere Beschäftigte für sich arbeiten, ohne für sie eine sozialversicherungsrechtliche Anmeldung gegenüber den Trägern der Sozialsysteme vorzunehmen.
Bei weiteren acht Fahrern fingierte er darüber hinaus auch eine selbständige Tätigkeit, um die fälligen Sozialversicherungsbeiträge nicht abführen zu müssen. Tatsächlich waren diese Fahrer aber so genannte abhängig beschäftigte Arbeitnehmer des Transportunternehmers, für die Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten sind.
Weil der Transportunternehmer sich vor Gericht in vollem Umfang geständig zeigte, noch nicht vorbestraft war und den entstandenen Schaden nahezu komplett zurückzahlte, verurteilte ihn das Amtsgericht Heilbronn zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung. (tb)