Goslar. Verkehrsgerichtstags-Präsident Kay Nehm will Maut-Daten in Deutschland auch zur Verbrechensbekämpfung nutzen dürfen. Die an Autobahnen von Lkw erhobenen Daten dürften selbst zur Aufklärung schwerster Delikte gegen das Leben nicht verwertet werden, kritisierte der frühere Generalbundesanwalt am Donnerstag bei der offiziellen Eröffnung des 53. Verkehrsgerichtstages in Goslar.
Als Beispiel nannte er die Fahndung nach dem sogenannten Autobahnschützen, der zwischen 2008 und 2013 auf mehr als 100 Lastwagen gefeuert hatte. Statt „dem lebensgefährlichen Spuk durch Auswertung der Mautdaten ein rasches Ende“ bereiten zu können, hätten Beamte des Bundeskriminalamtes „Methoden der Steinzeit“ anwenden und an Autobahnen die Fahrzeugkennzeichen erfassen und mit den Tatzeiten abgleichen müssen. (dpa)