-- Anzeige --

Urteil: Sexuelle Belästigung führt auch später noch zur Kündigung

09.06.2016 08:49 Uhr
Urteil: Sexuelle Belästigung führt auch später noch zur Kündigung
Der Grat zwischen einer harmlosen Berührung und sexueller Belästigung am Arbeitsplatz ist schmal - auch im Büro
© Foto: Picture Alliance/dpa/Andrea Warnecke

Wer Kollegen sexuell belästigt muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen - auch dann, wenn der Zwischenfall erst nach einem Jahr herauskommt.

-- Anzeige --

Kiel. Bei sexueller Belästigung droht Mitarbeitern die fristlose Kündigung – und zwar auch dann, wenn der Vorfall schon längere Zeit her ist. Das geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein hervor. Auch ein langjähriges Arbeitsverhältnis schütze in diesem Fall nicht vor einem fristlosen Rauswurf. Auf das Urteil wies der Bund-Verlag hin.

In dem verhandelten Fall war einem langjährigen Mitarbeiter im Januar 2015 gekündigt worden. Der Arbeitgeber stützte seine Kündigung darauf, dass der Mann, der im Lebensmitteleinzelhandel tätig ist, ein Stück Fleisch im Wert von 80 Cent verzehrt hatte, ohne es zu bezahlen. Der Kläger wehrte sich dagegen – und argumentierte, dass es sich dabei um eine Probe gehandelt habe. Nach Ausspruch der Kündigung erfuhr der Arbeitgeber dann von einem Vorfall im Frühjahr 2014. Der Mann hatte damals eine Mitarbeiterin bedrängt, sie umarmt und ihr mit dem Arm den Rücken hinab bis zum Po gestrichen. Die Mitarbeiterin erzählte davon zunächst nur der Marktleiterin.

Das Landesarbeitsgericht hielt die fristlose Kündigung – anders als das Arbeitsgericht – für rechtmäßig. Aufgrund des Fleischverzehrs sei zumindest eine ordentliche Kündigung gerechtfertigt gewesen. Aufgrund der sexuellen Belästigung sei jedoch auch eine fristlose Kündigung rechtmäßig. Der Vorfall habe zwar schon länger zurückgelegen, das Wissen der Marktleiterin sei dem Arbeitgeber jedoch nicht zuzurechnen, da sie nicht die Erlaubnis des Opfers hatte, den Vorfall an die Geschäftsführung zu melden. (dpa/ag)

Urteil vom 10.11.2015
Aktenzeichen: 2 Sa 235/15

-- Anzeige --
-- Anzeige --

HASHTAG


#Arbeitsrecht

-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --

STELLENANGEBOTE


-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Die VerkehrsRundschau ist eine unabhängige und kompetente Abo-Fachzeitschrift für Spedition, Transport und Logistik und ein tagesaktuelles Online-Portal. VerkehrsRunschau.de bietet aktuelle Nachrichten, Hintergrundberichte, Analysen und informiert unter anderem zu Themen rund um Nutzfahrzeuge, Transport, Lager, Umschlag, Lkw-Maut, Fahrverbote, Fuhrparkmanagement, KEP sowie Ausbildung und Karriere, Recht und Geld, Test und Technik. Informative Dossiers bietet die VerkehrsRundschau auch zu Produkten und Dienstleistungen wie schwere Lkw, Trailer, Gabelstapler, Lagertechnik oder Versicherungen. Die Leser der VerkehrsRundschau sind Inhaber, Geschäftsführer, leitende Angestellte bei Logistikdienstleistern aus Transport, Spedition und Lagerei, Transportlogistik-Entscheider aus der verladenden Wirtschaft und Industrie.