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Regierung beschließt Gesetz zu Leiharbeit und Werkverträgen

02.06.2016 14:16 Uhr
Regierung beschließt Gesetz zu Leiharbeit und Werkverträgen
Das Gesetz soll für gleiche Bedingungen sorgen - Nach neun Monaten müssen Leiharbeiter den gleichen Lohn erhalten, wie die Stammbelegschaft
© Foto: Picture Alliance/dpa/Joerg Sarbach

Der nächste Schritt ist getan: Das Kabinett hat den Gesetzentwurf mit strengeren Regeln für Leiharbeit und Werkverträge abgesegnet.

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Berlin. Nach monatelangem Koalitionsstreit hat das Bundeskabinett am 1. Juni den Gesetzentwurf zur Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen beschlossen. Er kann damit nun im Bundestag beraten werden.

Die Leiharbeit soll Unternehmen auch künftig die nötige Flexibilität für Auftragsspitzen oder Vertretungen bieten, sagte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD). Der Verdrängung von Stammbelegschaften werde mit dem Gesetz aber entgegengewirkt. Ebenso soll verhindert werden, dass Leiharbeitnehmer dauerhaft zu niedrigeren Löhnen als die Stammbeschäftigten eingesetzt werden. Wichtigste Neuerung ist die gesetzliche Regelung zu Equal Pay nach neun Monaten. Eine weitere wichtige Änderung ist die Einführung einer Überlassungshöchstdauer von grundsätzlich 18 Monaten (die VerkehrsRundschau berichtete hier).

Durch die gesetzliche Klarstellung, wer Arbeitnehmer ist, und die Pflicht Leiharbeit offenzulegen beziehungsweise die Abschaffung der Vorratsverleiherlaubnis würden zudem missbräuchliche Umgehungen des Arbeits- und Sozialrechts durch Scheinwerkverträge verhindert, so Nahles. Auch die Stärkung der Betriebsräte durch Klarstellung der Informationsrechte trage hierzu bei. (ag)

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