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Urteil: Reifenplatzer kann Kaskoschaden sein

11.10.2013 11:30 Uhr
Urteil: Reifenplatzer kann Kaskoschaden sein
Wenn es sich um einen Unfall handelt, muss die Kaskoversicherung für die Schäden eines Reifenplatzers aufkommen
© Foto: Fotolia/Jan Jansen

Wird ein Reifenplatzer durch nicht vorhersehbare Umstände verursacht, muss die Kaskoversicherung gegebenenfalls für Schäden aufkommen.

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Karlsruhe. Platzt während der Fahrt ein Reifen, weil sich eine Schraube eingefahren hat, so liegt ein Kaskoschaden vor. Das entschied das Landgericht Karlsruhe. Im verhandelten Fall war während der Fahrt ein Reifen geplatzt und hatte Schäden an der Karosserie verursacht. Die Kaskoversicherung wollte nicht zahlen. Ihr Argument: Es handele sich um einen Betriebsschaden, für den sie laut Versicherungsbedingungen nicht aufkommen müsse. Das Gericht entschied jedoch, dass es sich bei dem Ereignis um einen Unfall handelte. Der Fahrer habe das Risiko überhaupt nicht sehen und die Schraube umfahren können. Da er nicht damit rechnen konnte, dass sich eine Schraube so tief in den Reifen bohrt, trage er für den geplatzten Reifen keine Verantwortung, so der Richter. (ks/ctw)

Urteil vom 20.08.2013
Aktenzeichen 9 O 95/12

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