Saarbrücken. Das Urteil gegen einen Lkw-Fahrer, der vor knapp zwei Jahren betrunken einen 28-jährigen Fahrradfahrer in Saarbrücken überfahren hatte und dafür Ende Juni zu drei Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt worden war, ist rechtskräftig. Nachdem der Angeklagte über seinen Verteidiger zunächst Revision gegen das Urteil eingelegt hatte, nahm der Verteidiger diese Revision jetzt zurück. Das sagte eine Sprecherin des Landgerichts am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur.
Über drei Promille im Blut
In dem Revisionsprozess hatte das Landgericht das Strafmaß für den zur Tatzeit 26-jährigen Speditionsfahrer um sechs Monate gegenüber einem Urteil vor einem Jahr reduziert. Auch damals hatte der Angeklagte Rechtsmittel eingelegt. In der jüngsten Entscheidung war die Große Strafkammer wegen der Alkoholisierung des Angeklagten (3,05 Promille) von einer „erheblich verminderten Schuldfähigkeit“ ausgegangen. Die Richter blieben unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die drei Jahre sieben Monate beantragt hatte. Der Verteidiger hatte drei Jahre Haft gefordert.
Der Angeklagte war mit seinem Sattelschlepper trotz Rotlichts in eine Kreuzung gefahren, hatte den Radfahrer frontal erfasst, überrollt und 350 Meter mitgeschleift. Das Opfer verstarb sofort an der Unfallstelle. Der Lkw-Fahrer fuhr weiter durch die Stadt, wobei er erhebliche Schäden verursacht und weitere Menschen gefährdet hatte. Er blieb erst stehen, nachdem er aufgrund überhöhter Geschwindigkeit in der Nähe des Hauptbahnhofes mit den Stützpfeilern eines Gebäudes kollidiert war. (dpa)