Erfurt. Wer einen Mitarbeiter krankheitsbedingt entlassen will, muss zunächst ein betriebliches Eingliederungsmanagement veranlassen. Fällt die Gesundheitsprognose dabei negativ aus, kann eine Kündigung gerechtfertigt sein – sonst nicht. So entschied das Bundesarbeitsgericht. Geklagt hatte ein Arbeitnehmer, der aus unterschiedlichen Gründen, und nicht immer arbeitsbedingt, mehr als sechs Wochen in einem Jahr krank gewesen war. Sein Arbeitgeber hatte ihm daraufhin die ordentliche krankheitsbedingte Kündigung ausgesprochen. Damit kam er nicht durch. Die Kündigung sei sozial ungerechtfertigt und deshalb rechtsunwirksam. (ctw/ag)
Urteil vom 20.11.2014
Aktenzeichen: 2 AZR 755/13