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Urteil: Kündigung wegen Krankheit an bestimmte Voraussetzungen geknüpft

16.07.2015 09:59 Uhr
Urteil: Kündigung wegen Krankheit an bestimmte Voraussetzungen geknüpft
Bevor ein Arbeitgeber kündigt, muss er versuchen, den kranken Arbeitnehmer wieder in den Betrieb einzugliedern
© Foto: picture alliance/Sven Simon

Ergibt sich im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements eine negative Gesundheitsprognose, dann ist die Kündigung eines kranken Mitarbeiters erlaubt.

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Erfurt. Wer einen Mitarbeiter krankheitsbedingt entlassen will, muss zunächst ein betriebliches Eingliederungsmanagement veranlassen. Fällt die Gesundheitsprognose dabei negativ aus, kann eine Kündigung gerechtfertigt sein – sonst nicht. So entschied das Bundesarbeitsgericht. Geklagt hatte ein Arbeitnehmer, der aus unterschiedlichen Gründen, und nicht immer arbeitsbedingt, mehr als sechs Wochen in einem Jahr krank gewesen war. Sein Arbeitgeber hatte ihm daraufhin die ordentliche krankheitsbedingte Kündigung ausgesprochen. Damit kam er nicht durch. Die Kündigung sei sozial ungerechtfertigt und deshalb rechtsunwirksam. (ctw/ag)

Urteil vom 20.11.2014
Aktenzeichen: 2 AZR 755/13

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