-- Anzeige --

Urteil: Keine Rückabwicklung eines Pkw-Kaufvertrags

31.08.2015 11:12 Uhr
Urteil: Keine Rückabwicklung eines Pkw-Kaufvertrags
Vor Gericht ging es um den Kauf eines Gebrauchtwagens, der bei einem früheren Eigentümer einen Totalschaden erlitten hatte.
© Foto: imago/McPhoto

Im Streit um Ansprüche wegen eines Totalschadens, den ein Gebrauchtfahrzeug bei einem früheren Eigentümer erlitten hatte, ist ein Autokäufer leer ausgegangen.

-- Anzeige --

Coburg/Berlin. Der Kauf eines Gebrauchtwagens kann nur unter bestimmten Umständen rückgängig gemacht werden – beispielsweise, wenn der Vorbesitzer den Wagen wider besseren Wissens als „unfallfrei“ verkauft hat. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) wies jetzt auf eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Coburg hin.

In dem Streitfall hatte ein Mann einen VW Polo gekauft. Dabei wurden Gewährleistungsansprüche vertraglich ausgeschlossen. Die Verkäuferin gab an, Unfallschäden am Pkw seien ihr nicht bekannt. Sie selbst hatte das Fahrzeug einige Jahre zuvor von einem Gebrauchtwagenhändler erworben. Tatsächlich hatte das Fahrzeug noch vor dem Ankauf durch den Gebrauchtwagenhändler einen später nicht fachgerecht reparierten wirtschaftlichen Totalschaden erlitten.

Der jetzige Käufer begehrte daraufhin die Rückabwicklung des Kaufvertrages und behauptete, der vorherigen Halterin sei der wirtschaftliche Totalschaden bekannt gewesen. Sie könne sich wegen dieses arglistigen Verschweigens auch nicht auf den vereinbarten Gewährleistungsausschluss berufen.

Das Gericht wies die Klage ab. Im Kaufvertrag seien Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen und der Kläger könne ein arglistiges Verschweigen der beklagten Verkäuferin nicht nachweisen. Insbesondere habe er nicht bewiesen, dass die Frau Kenntnis von dem bereits längere Zeit zurückliegenden wirtschaftlichen Totalschaden gehabt habe. (ag)

Urteil vom 11. Juli 2014
Aktenzeichen: 22 O 127/14

-- Anzeige --
-- Anzeige --

HASHTAG


#Wirtschaftsrecht

-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --

STELLENANGEBOTE


-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Die VerkehrsRundschau ist eine unabhängige und kompetente Abo-Fachzeitschrift für Spedition, Transport und Logistik und ein tagesaktuelles Online-Portal. VerkehrsRunschau.de bietet aktuelle Nachrichten, Hintergrundberichte, Analysen und informiert unter anderem zu Themen rund um Nutzfahrzeuge, Transport, Lager, Umschlag, Lkw-Maut, Fahrverbote, Fuhrparkmanagement, KEP sowie Ausbildung und Karriere, Recht und Geld, Test und Technik. Informative Dossiers bietet die VerkehrsRundschau auch zu Produkten und Dienstleistungen wie schwere Lkw, Trailer, Gabelstapler, Lagertechnik oder Versicherungen. Die Leser der VerkehrsRundschau sind Inhaber, Geschäftsführer, leitende Angestellte bei Logistikdienstleistern aus Transport, Spedition und Lagerei, Transportlogistik-Entscheider aus der verladenden Wirtschaft und Industrie.