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Urteil: Keine Entschädigung wegen Altersdiskriminierung

24.02.2014 11:13 Uhr
Urteil: Keine Entschädigung wegen Altersdiskriminierung
Der Kläger hatte sich halbherzig auf mehrere Stellen beworben und Entschädigungén verlangt, als er Absagen bekam
© Foto: Picture Alliance/dpa/Monique Wüstenhagen

Wer sich nicht ernsthaft für eine Stellenausschreibung interessiert, kann bei einer Absage nicht auf das Gleichbehandlungsgesetz pochen.

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Berlin. Wer nicht ernsthaft an der ausgeschriebenen Stelle interessiert ist, kann wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz keine Entschädigung verlangen. So entschied das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg. Ein 53-jähriger Rechtsanwalt bewarb sich auf ausgeschriebene Stellen für Berufsanfänger und verlangte, wenn er die Stelle nicht bekam, eine Entschädigung von 60.000 Euro wegen Altersdiskriminierung.

Der Bewerber hatte sich bei mehreren solcher Stellen beworben. Seine Unterlagen waren wenig aussagekräftig, weshalb er insgesamt nicht zu den Anforderungen passte. Dieses Ansinnen stoppte das Gericht, der Bewerber muss ernsthaftes Interesse an der Stelle haben und sich ernsthaft bewerben, um überhaupt eine Entschädigung wegen Verstoßes gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz erhalten zu können. (ctw/ag)

Urteil vom 31.10.2013
Aktenzeichen 21 Sa 1380/13

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