Koblenz. Soll jemand wegen eines Lenkzeitverstoßes verurteilt werden, muss das Gericht nachweisen, wann welche Fahrt beendet und begonnen wurde und wann genau Ruhephasen eingehalten wurden. Das entschied das Oberlandesgericht Koblenz.
Der betroffene Berufskraftfahrer sollte wegen mehrerer vorsätzlicher und fahrlässiger Lenkzeitverstößen zu einer Geldstrafe von rund 1400 Euro verurteilt werden. Der Richter versäumte es aber, in seinem Urteil festzustellen, welche Zeit der Betroffene jeweils zwischen zwei täglichen Ruhezeiten beziehungsweise einer täglichen und einer wöchentlichen Ruhezeit das Fahrzeug gelenkt hatte. Auch fehlten Angaben dazu, dass diese Zeiten keine Fahrtunterbrechung enthielten. (ctw)
Urteil vom 10.10.2012
Aktenzeichen: 2 SsBs 94/12