München. Auf der Fahrerkarte sind Daten zur Identität des Fahrers und seiner Tätigkeit gespeichert. Sie ist fünf Jahre gültig. Wenn Ihre Fahrerkarte beschädigt ist oder nicht richtig funktioniert, müssen Sie diese bei der zuständigen Behörde des Mitgliedstaates, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben, zurückgeben und innerhalb von sieben Tagen eine neue beantragen. Es dauert einige Tage, bis die Ersatzkarte da ist. Ohne Fahrerkarte darf man nur 15 Tage fahren. Nur in dringenden Ausnahmefällen dürfen Sie länger ohne Karte unterwegs sein.
Dabei müssen Sie nachweisen, dass die Benutzung während dieses Zeitraumes nicht möglich war. Bei Fehlfunktion sollten Sie am Ende der Fahrt die Angaben über die Zeitgruppen ausdrucken, die das Kontrollgerät aufgezeichnet hat und auf dem Ausdruck Ihren Namen und die Nummer Ihres Führerscheins oder Ihrer Fahrerkarte vermerken. Die Unterschrift nicht vergessen!
Das Gleiche gilt, wenn Ihnen die Fahrerkarte gestohlen wurde oder abhanden gekommen ist. Bei Diebstahl sollten Sie zusätzlich Anzeige bei der zuständigen Polizeidienststelle erstatten. Wichtig: Wenn Sie wissen, wo sich die Karte befindet, etwa weil Sie sie vergessen haben, dürfen Sie nicht mit Ausdrucken fahren! Denken Sie daran, dass Sie für Ihre Fahrerkarte verantwortlich sind. Sie sollten sie daher nirgendwo unbeaufsichtigt liegen lassen oder sie verborgen. Wenn ein anderer Fahrer mit Ihrer Karte fährt, stellt das einen Missbrauch dar. (ir)
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