Wien. Beauftragt ein erkennbar unerfahrener Kunde eine Spedition mit dem Transport wertvoller Gegenstände zu einem Fixkostenpreis, muss diese ihm zum Abschluss einer Transportversicherung raten. So entschied der Oberste Gerichtshof in Wien. In dem Streitfall beauftragte ein Kunde eine Spedition mit dem Transport von Kunstgegenständen von Österreich nach Südafrika. Weil das Gut dort beschädigt eintraf, verlangte der Kunde Schadensersatz.
Dem gab das Gericht statt. Der Spediteur hätte den unerfahrenen Kunden auf seine Haftungsbeschränkungen hinweisen und eine Transportversicherung empfehlen müssen, so das Urteil. Zudem informierte er ihn nicht darüber, dass bei einem Lufttransport der Wert des Gutes für den Haftungsumfang relevant ist. Damit köneen ihm nicht die Haftungsbeschränkungen des Montrealer Übereinkommens zugute. (ctw)
Urteil vom 28.02.2013
Aktenzeichen 7 Ob 188/12s